Auszug - Transparenz, Personalvertretung und Mindestlohn bei Zuwendungs- und Entgeltempfängern gesetzlich fixieren
Ein Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion DIE LINKE. liegt dem AS Haushalt vor. Diskussion. Änderungsvorschläge von Fr. Appelhagen und Fr. Kitzmann werden beraten und verändernd aufgenommen. Geänderte Fassung: Das BA wird ersucht sich im RdB, gegenüber dem Abgeordnetenhaus und dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass im Land Berlin die Regeln der Initiative Transparent Zivilgesellschaft bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Landes Berlin verbindlich werden. Darüber hinaus wird das BA ersucht in die weitere Debatte um die Transparenz bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben in Berlin folgende weitere Kriterien einzubringen: 1. Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer. Dies soll erst ab einer gewissen Größe des Trägers gelten, die z. B. anhand eines Mindest-Umsatzes festgelegt werden kann. 2. Unterstützung der Bildung einer Beschäftigtenvertretung. 3. Mindestens Tarifentlohnung bzw. Mindestentlohnung der Beschäftigten. Zur Einhaltung der Kriterien (besonders Punkt 3) muss der Zuwendungs-/Entgeltgeber den Zuwendungs-/Entgeltnehmer auch finanziell dazu in die Lage versetzen. Abstimmungsergebnis: 11 / 0 / 0, einstimmig
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