Auszug - Feststellung der Dringlichkeit von Drucksachen
Für die
Dringliche Vorlage zur Kenntnisnahme DS/1660/VI
– Jugendfreizeiteinrichtung „Tube“ wurde die
Dringlichkeit zur Aufnahme in die Tagesordnung, gemäß § 23 (2) der
Geschäftsordnung, bestätigt. |
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