Auszug - Einrichtung von Fahrradparkanlagen
Die
Beschlussempfehlung wurde ohne Aussprache beschlossen. Beschluss: Das Bezirksamt wird ersucht sich für die Einrichtung von
Fahrradabstellanlagen einzusetzen, die folgenden Grundsätzen genügen sollen: - günstige Zuordnung zu wichtigen Zielen des Radverkehrs - Eindeutigkeit und gute Erkennbarkeit - gute Einsehbarkeit - ausreichende Beleuchtung - bedarfsgerechte Schutzfunktion (Wetterschutz) - bequemes Ein- und Ausparken - wartungsarme Ausführung - gestalterische Einpassung in Umgebung - Reifen und Speichen schonende Ausführung - hinreichende Sicherungsmöglichkeiten |
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