Kleine Anfrage - KA/0013/VIII  

 
 
Nummer:KA/0013/VIIIEingang:02.12.2016
Eingereicht durch:Schuler, Camilla
Weitergabe:02.12.2016
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:16.12.2016
Antwort von:BzStR StadtBeantwortet:13.12.2016
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von BerlinErledigt:13.12.2016
  Fristverlängerung:
 
Betreff:Nachfragen Grünfläche Ruschestraße: Formalia und Entscheidungsgründe
Anlagen:
BA Antwortschreiben PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Aus welchen Gründen ging das Bezirksamt scheinbar bis zum 22.11.2016 davon aus, dass die Fläche an die HOWOGE verkauft wurde (vgl. KA/0755/VII Antwort 7 und 8, KA/0003/VIII Antwort 2) und warum ist dies laut der berichtigten Form der Antwort auf KA/0003/VIII plötzlich nicht mehr der Fall?

 

  1. Welcher der sich scheinbar immer wieder ändernden Gründe für die Entscheidung, auf der Fläche einen Parkplatz zu errichten (KA/0755/VII Antwort 4: Entscheidung für Stellplatzfläche aus dem Jahr 2004/2005; Antwort 5+6: Mangelnde Parkplätze in der Rathausstraße; KA/0003/VIII Antwort 3: Mangelnde Parkplätze auch im Bereich der Ruschestraße; Antwort 5: Erneuerung des Abwasserkanals; Antwort 7: Voraussetzung für das Anlegen von Radverkehrsstreifen), waren für die getroffene Entscheidung ausschlaggebend?

 

  1. Aus welchen Gründen ist eine Erneuerung des Abwasserkanals notwendig? Müssen für die Erneuerung weitere Bäume gefällt werden?

 

  1. Aus welchen Gründen sieht das Bezirksamt die Optimierungsmöglichkeiten in der Rathausstraße ausgeschöpft (KA/0003/VIII Antwort 6), wenn nur in der Hälfte der Rathausstraße (Teil zwischen Normannenstraße und Rudolf-Reusch-Straße) die Parkordnung auf „schräg zum Board parken“ umgestellt wurde, im restlichen Teil aber noch dahingehendes Potenzial vorhanden ist?

 

  1. Aus welchen Gründen identifiziert das Bezirksamt in der Umgebung des Flurstücks mangelnde Parkplätze, wenn direkt angrenzend in der Rutnikstraße ca. 200 Stellplätze verfügbar sind und in dem direkt angrenzenden Neubaugebiet Freesienweg, Heideneelkenweg und Philosophenweg Baugenehmigungen nur in Verbindung mit einem zu schaffenden Parkplatz erteilt wurden?

 

  1. Wieso kann ein Radverkehrsstreifen in diesem Abschnitt nur angelegt werden, wenn an dieser Stelle ein Parkplatz für Autos gebaut wird (KA/0003/VIII Antwort 7)?

 

 

 

Kleine Anfragen Antworttext

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

 

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Aus welchen Gründen ging das Bezirksamt scheinbar bis zum 22.11.2016 davon aus, dass die Fläche an die HOWOGE verkauft wurde (vgl. KA/0755/VII Antwort 7 und 8, KA/0003/VIII Antwort 2) und warum ist dies laut der berichtigten Form der Antwort auf KA/0003/VIII plötzlich nicht mehr der Fall?

 

  1. Welcher der sich scheinbar immer wieder ändernden Gründe für die Entscheidung, auf der Fläche einen Parkplatz zu errichten (KA/0755/VII Antwort 4: Entscheidung für Stellplatzfläche aus dem Jahr 2004/2005; Antwort 5+6: Mangelnde Parkplätze in der Rathausstraße; KA/0003/VIII Antwort 3: Mangelnde Parkplätze auch im Bereich der Ruschestraße; Antwort 5: Erneuerung des Abwasserkanals; Antwort 7: Voraussetzung für das Anlegen von Radverkehrsstreifen), waren für die getroffene Entscheidung ausschlaggebend?

 

  1. Aus welchen Gründen ist eine Erneuerung des Abwasserkanals notwendig? Müssen für die Erneuerung weitere Bäume gefällt werden?

 

  1. Aus welchen Gründen sieht das Bezirksamt die Optimierungsmöglichkeiten in der Rathausstraße ausgeschöpft (KA/0003/VIII Antwort 6), wenn nur in der Hälfte der Rathausstraße (Teil zwischen Normannenstraße und Rudolf-Reusch-Straße) die Parkordnung auf „schräg zum Board parken“ umgestellt wurde, im restlichen Teil aber noch dahingehendes Potenzial vorhanden ist?

 

  1. Aus welchen Gründen identifiziert das Bezirksamt in der Umgebung des Flurstücks mangelnde Parkplätze, wenn direkt angrenzend in der Rutnikstraße ca. 200 Stellplätze verfügbar sind und in dem direkt angrenzenden Neubaugebiet Freesienweg, Heidenelkenweg und Philosophenweg Baugenehmigungen nur in Verbindung mit einem zu schaffenden Parkplatz erteilt wurden?

 

  1. Wieso kann ein Radverkehrsstreifen in diesem Abschnitt nur angelegt werden, wenn an dieser Stelle ein Parkplatz für Autos gebaut wird (KA/0003/VIII Antwort 7)?

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV um folgende Kenntnisnahme:

 

 

Zu 1)
Die Antwort vom 22.11.2016 bezog sich irrtümlicher Weise auf den verkauften Parkplatz in der Rathausstraße. Da zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt war, den Parkplatz in der Ruschestraße an die HOWOGE zu veräern, wurde die fehlerhafte Antwort korrigiert.

 

Zu 2)

Ausschlaggebend für diese Entscheidung waren die Gründe „mangelnde Parkplätze in der Rathaus- und Ruschestraße“, sowie das „Anlegen eines Radverkehrssteifens“.

 

Zu 3)
Nach aktueller Planung ist eine Unterquerung des Parkplatzes mit einem Abwasserkanal nun nicht mehr vorgesehen. Die vorliegenden Baupläne verweisen auf der Fläche zwischen dem geplanten Parkplatz und dem Freesienweg auf eine vorhandene Fernwärmeleitung.

Die Maßnahmen der BWB werden voraussichtlich in 2017 erfolgen.

Der Parkplatzbau wird mit den Bautätigkeiten der BWB abgestimmt.

 

Zu 4)
Im nordwestlichen Abschnitt der Rathausstraße konnte das Schrägparken nur zu Lasten einer Fahrtrichtung eingerichtet werden. Deshalb gilt für diesen Straßenabschnitt eine Einbahnstraßenregelung. Dies würde auch für den südlichen Abschnitt gelten.

 

Wegen der stärkeren Anliegernutzung wurde auf eine Einbahnstraßenregelung verzichtet, weil diese zu Umwegfahrten führt, insbesondere auch, weil in die Frankfurter Allee nicht in östl. Richtung abgebogen werden kann.

 

Zu 5)
Die Stellplätze in der Rutnikstraße werden bereits durch die dortigen Anlieger genutzt, die keine privaten Stellplätze auf dem Grundstück haben.

 

Es gibt im Land Berlin für Wohnungen keine Stellplatzpflicht. Einen Bebauungsplan, der den fraglichen Bereich mit der Errichtung von Stellplätzen verknüpft, liegt ebenfalls nicht vor.

Insofern waren die Bauherren nicht verpflichtet, Stellplätze auf dem Grundstück anzulegen.

 

Zu 6)
Die Anlegung eines Radfahrstreifens in diesem Bereich bedeutet, dass die Parkplätze am Straßenrand für die jetzt dort parkenden Autos entfallen würden. Daher hat das Bezirksamt entschieden, in diesem Bereich erst Radverkehrsanlagen anzulegen, wenn zusätzliche Stellplätze in diesem Bereich geschaffen werden können.

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen