Kleine Anfrage - KA/0689/VII
Deutschland hat in Bezug auf die Schulung in Erster Hilfe bei Unfällen und Notfällen wie Herz-/Kreislaufstillstand im Verhältnis zu Ländern wie Norwegen und Schweden Nachholbedarf. Dadurch können in solchen Fällen dringend notwendige Erste-Hilfe-Maßnahmen wesentlich seltener durchgeführt werden als in den Vergleichsländern. Fachleute schätzen ein, dass eine verbesserte Laienreanimation in Fällen von Herzstillstand die Überlebensrate verdoppeln oder sogar verdreifachen könnte.
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
1. In welchen Abständen werden im Bezirksamt Erste-Hilfe-Kurse angeboten und wie viele Mitarbeiter_innen nahmen daran bislang teil?
2. In welchen Abständen werden in den Lichtenberger Schulen Erste-Hilfe-Kurse angeboten und wie viele Lehrer_innen nahmen daran bislang teil – absolut und in Prozent?
3. In welchen Schulen werden in welchen Klassenstufen Erste-Hilfe-Kurse angeboten und wie viele Schüler_innen nehmen daran jährlich teil – absolut und in Prozent?
Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:
Zu 1.
Im Bezirksamt Lichtenberg gibt es derzeit 227 betriebliche Ersthelfer/innen. Diese absolvieren alle zwei Jahr ein eintägiges Erste-Hilfe-Training bei einem entsprechenden Träger, z.B. DRK, Malteser, Johanniter. Zu 2 und 3.
Die Schulungen für die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden alle zwei Jahre statt. Nach Einschätzung des zuständigen Sicherheitsingenieurs im Rahmen der Schulbegehungen werden diese Abstände eingehalten. Eine Datenlage zu den Fragen 2 und auch 3 existiert weder im Bezirksamt Lichtenberg noch bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Eine Abfrage aller Schulen würde aus meiner Sicht einen unzumutbar hohen Verwaltungsaufwand bedeuten. Die Vorgaben der geltenden Rechtsvorschrift „AV zur Sicherstellung der ersten Hilfe in Schulen aus dem Jahr 2003, wonach entsprechend §6 Absatz (1)b „… bei mehr als 20 anwesenden Schülerinnen und Schülern sowie Dienstkräften in der Schule, mindestens 10% der anwesenden Dienstkräfte ausgebildete Ersthelferinnen und Ersthelfer sein müssen“, werden jedoch ganz sicher weit übertroffen.
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