Kleine Anfrage - KA/0671/VII
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
[1] https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/auf-einen-blick/buergerservice/ordnung/artikel.304161.php Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
Ja. Es fehlt der Auslaufplatz Zwieseler Str. im Eigentum der BIM/Treuhandvermögen. Das Datum „Stand 04/2009“ ist falsch. Die Übersicht wird zeitnah aktualisiert werden.
Für die Plätze Hönower Weg, Seehausener Str. und Zwieseler Str. gibt es formal keine Beschränkung, sie werden i.d.R. mit Einbruch der Dunkelheit geschlossen. Bei den gepachteten anderen Plätzen bzw. beim Platz des Tierheims ist es hier nicht bekannt und obliegt den Pächtern bzw. dem Tierheim.
Neben dem grundsätzlichen Mitnahmeverbot (Kinderspielplätze, Liegewiesen, Badeanstalten etc.) ist das Freilaufenlassen von Hunden bislang nicht generell verboten. Hunde sind in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, in Waldflächen (die nicht als Hundeauslaufgebiete gekennzeichnet sind), auf Sport- und Campingplätzen, in Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie in Kleingartenkolonien an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen. Auf Zuwegen zu Wohnhäusern und in Treppenhäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Bahnhöfen, in Fußgängerzonen und Ladengeschäften, auf öffentlichen Straßen und Plätzen mit Menschenansammlungen, in Büro- und Geschäftshäusern, sowie in Verwaltungsgebäuden sind sie an einer höchstens einen Meter langen Leine zu führen. An allen anderen Orten ist das Freilaufen lassen praktisch erlaubt, unbeschadet etwaiger privatrechtlicher Verbote. Das Bezirksamt verweist seit Jahren insbesondere auf Brachen aller Art, die jedoch stets nur für eine zwischenzeitliche Nutzung zur Verfügung stehen.
Es entstehen durch die Nutzung als Hundeauslaufplatz keine Kosten, die über die auch ohne Nutzung bestehenden Grundstückskosten hinausgehen (Straßenreinigung, Grundsteuer).
Die Flächen Hönower Weg und Seehausener Str. sind nicht verpachtet, es bestehen Nutzungs- und Pflegevereinbarungen, die die Nutzer zur Pflege und Tragung der Kosten aus der Nutzung verpflichten. Die Plätze Wartenberger Straße 120 und Arnimstraße sind an Hundesportvereine verpachtet. Der Pachtzins wird nicht veröffentlicht, da es sich um eine privatrechtliche Vereinbarung handelt [Vgl. auch § 22, (5) der GO der BVV].
Nein. Das Bezirksamt reagiert auf Hinweise und Initiativen.
Es stehen lediglich wenige Brachflächen zur Verfügung, die in Zukunft baulich genutzt werden sollen (künftige Schul- und Sportstandorte, Gewerbestandorte). Das Bezirksamt duldet im Einzelfall die Nutzung bzw. schließt mit Vereinen, die sich zur Pflege der Plätze verpflichten Nutzungsvereinbarungen. So wird zum Bsp. die Nutzung der ehemaligen Schulfläche Konrad-Wolf-Str. 11 bis zum Beginn des Schulneubaus, voraussichtlich 2017 lediglich geduldet.
[1] https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/auf-einen-blick/buergerservice/ordnung/artikel.304161.php |
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