Kleine Anfrage - KA/0671/VII  

 
 
Nummer:KA/0671/VIIEingang:08.12.2015
Eingereicht durch:Lotarewicz, Bartosz
Weitergabe:08.12.2015
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:22.12.2015
Antwort von:BzStR BüDOrdImmBeantwortet:11.12.2015
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von BerlinErledigt:11.12.2015
  Fristverlängerung:
 
Betreff:Hundeauslaufgebiete im Bezirk
Anlagen:
BA Antwortschreiben PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Existieren im Bezirk Lichtenberg über die auf der Internetseite[1] genannten (Stand 04/2009) hinaus weitere Hundeauslaufgebiete im Bezirk und wenn ja, wo?

 

  1. Zu welchen Öffnungszeiten sind die existierenden Hundeauslaufgebiete zugänglich?

 

  1. Auf welchen weiteren Flächen im Bezirk ist das Freilaufenlassen von Hunden gestattet?

 

  1. Welche jährlichen Kosten entstehen dem Bezirk durch die in Frage 1 und 3 abgefragten Flächen?

 

  1. Welche der in Frage 1 genannten Flächen sind verpachtet? Wie hoch ist die Pacht jährlich?

 

  1. Plant das Bezirksamt weitere Hundeauslaufgebiete und/oder Flächen, auf denen das Freilaufenlassen von Hunden gestattet ist?

 

  1. Welche Flächen stehen dem Bezirk zur Verfügung, um diese als mögliche Hundeauslaufgebiete zur Verfügung zu stellen? (Bitte Aufschlüsseln nach der Möglichkeit einer dauerhaften Nutzung und möglicher Zwischennutzung)

 

  1. Auf welchen bezirklichen und landeseigenen Flächen im Bezirk könnte das Freilaufenlassen von Hunden gestattet werden (auch temporär)?

 


[1] https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/auf-einen-blick/buergerservice/ordnung/artikel.304161.php

Kleine Anfragen Antworttext

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Existieren im Bezirk Lichtenberg über die auf der Internetseite[1] genannten (Stand 04/2009) hinaus weitere Hundeauslaufgebiete im Bezirk und wenn ja, wo?

 

Ja.  Es fehlt der Auslaufplatz Zwieseler Str. im Eigentum der BIM/Treuhandvermögen. Das Datum „Stand 04/2009“ ist falsch. Die Übersicht wird zeitnah aktualisiert werden.

 

  1. Zu welchen Öffnungszeiten sind die existierenden Hundeauslaufgebiete zugänglich?

 

r die Plätze Hönower Weg, Seehausener Str. und Zwieseler Str. gibt es formal keine Beschränkung, sie werden i.d.R. mit Einbruch der Dunkelheit geschlossen. Bei den gepachteten anderen Plätzen bzw. beim Platz des Tierheims ist es hier nicht bekannt und obliegt den Pächtern bzw. dem Tierheim.

 

  1. Auf welchen weiteren Flächen im Bezirk ist das Freilaufenlassen von Hunden gestattet?

 

Neben dem grundsätzlichen Mitnahmeverbot (Kinderspielplätze, Liegewiesen, Badeanstalten etc.) ist das Freilaufenlassen von Hunden bislang nicht generell verboten. Hunde sind in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, in Waldflächen (die nicht als Hundeauslaufgebiete gekennzeichnet sind), auf Sport- und Campingplätzen, in Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie in Kleingartenkolonien an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen. Auf Zuwegen zu Wohnhäusern und in Treppenhäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Bahnhöfen, in Fußngerzonen und Ladengeschäften, auf öffentlichen Straßen und Plätzen mit Menschenansammlungen, in Büro- und Geschäftshäusern, sowie in Verwaltungsgebäuden sind sie an einer höchstens einen Meter langen Leine zu führen. An allen anderen Orten ist das Freilaufen lassen praktisch erlaubt, unbeschadet etwaiger privatrechtlicher Verbote.

Das Bezirksamt verweist seit Jahren insbesondere auf Brachen aller Art, die jedoch stets nur für eine zwischenzeitliche Nutzung zur Verfügung stehen.

 

  1. Welche jährlichen Kosten entstehen dem Bezirk durch die in Frage 1 und 3 abgefragten Flächen?

 

Es entstehen durch die Nutzung als Hundeauslaufplatz keine Kosten, die über die auch ohne Nutzung bestehenden Grundstückskosten hinausgehen (Straßenreinigung, Grundsteuer).

 

  1. Welche der in Frage 1 genannten Flächen sind verpachtet? Wie hoch ist die Pacht jährlich?

 

Die Flächen Hönower Weg und Seehausener Str. sind nicht verpachtet, es bestehen Nutzungs- und Pflegevereinbarungen, die die Nutzer zur Pflege und Tragung der Kosten aus der Nutzung verpflichten.  Die Plätze  Wartenberger Straße 120 und Arnimstraße sind an Hundesportvereine verpachtet. Der Pachtzins wird nicht veröffentlicht, da es sich um eine privatrechtliche Vereinbarung handelt [Vgl. auch § 22, (5) der GO der BVV].

 

  1. Plant das Bezirksamt weitere Hundeauslaufgebiete und/oder Flächen, auf denen das Freilaufenlassen von Hunden gestattet ist?

 

Nein. Das Bezirksamt reagiert auf Hinweise und Initiativen.

 

  1. Welche Flächen stehen dem Bezirk zur Verfügung, um diese als mögliche Hundeauslaufgebiete zur Verfügung zu stellen? (Bitte Aufschlüsseln nach der Möglichkeit einer dauerhaften Nutzung und möglicher Zwischennutzung)
  2. Auf welchen bezirklichen und landeseigenen Flächen im Bezirk könnte das Freilaufenlassen von Hunden gestattet werden (auch temporär)?

 

Es stehen lediglich wenige Brachflächen zur Verfügung, die in Zukunft baulich genutzt werden sollen (künftige Schul- und Sportstandorte, Gewerbestandorte). Das Bezirksamt duldet im Einzelfall die Nutzung bzw. schließt mit Vereinen, die sich zur Pflege der Plätze verpflichten Nutzungsvereinbarungen.

So wird zum Bsp. die Nutzung der ehemaligen Schulfläche Konrad-Wolf-Str. 11 bis zum Beginn des Schulneubaus, voraussichtlich 2017 lediglich geduldet.

 


[1] https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/auf-einen-blick/buergerservice/ordnung/artikel.304161.php

 
 

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