Drucksache - DS/0961/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin unterstützt den Schutz der Grundrechte von Schülerinnen und Schülern nach Art. 4 GG und fordert die Wahrung des Neutralitätsgebots an Schulen ein.
Das Bezirksamt wird daher ersucht:
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Wie der BVV im Rahmen des Zwischenberichtes am 27.06.2014 mitgeteilt, steht das Bezirksamt hinter dem Anliegen der Drucksache. Es hatte sich in diesem Sinne mit der Anregung einer entsprechenden thematischen Handreichung für die Schulen an den zuständigen Staatssekretär für Bildung gewandt.
Die Antwort der Senatsverwaltung für Bildung liegt nunmehr vor. Diese nimmt Bezug auf die am 18.12.2014 durch den Staatssekretär für Bildung erfolgte Beantwortung einer zum Thema gestellten Schriftlichen Anfrage des Abgeordnetenhauses (s. Anlage). Aus Sicht des Senats gibt es dabei aufgrund der bereits bestehenden Regelungen keinen zusätzlichen Handlungsbedarf. Insbesondere wird mit Blick auf eine ausgewogene Behandlung des Themas Wehrdienst auf den sogenannten Beutelsbacher Konsens verwiesen, der an den Schulen aufgrund der Verankerung in der Lehrerausbildung Gemeingut sei.
Wörtlich heißt es in der Antwort der Senatsverwaltung für Bildung: ". in der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage aus dem Abgeordnetenhaus zum Thema Bundeswehr an Schulen vom Dezember 2014 hat Staatssekretär Rackles formuliert, dass aus der Sicht des Senats aktuell kein Bedarf an neuen Regelungen bezüglich des Themas bestehe, da die geltenden Regelungen bzw. Grundsätze den Schulen bekannt seien, . da die Kenntnis des Beutelsbacher Konsenses Grundbestandteil der Ausbildung gesellschaftswissenschaftlicher Lehrkräfte ist."
Die Senatsverwaltung bekundet dazu jedoch die Bereitschaft, ".in nächster Zeit nochmals ein diesbezügliches Rundschreiben an die Schulen zu versenden."
Eine gesonderte Handreichung für die Schulen seitens des Senats, wie vom Bezirksamt unterstützt, ist derzeit nicht vorgesehen.
Das Bezirksamt hat auf der Basis dieser Antwort in einem Schreiben an die Lichtenberger Schulleitungen seinerseits nochmals auf die besondere Sensibilität im Umgang mit Bundeswehranfragen an Lichtenberger Schulen und auf die Notwendigkeit der Berücksichtigung einer ausgewogenen Behandlung des Wehrdienstes im Unterricht hingewiesen. Ungeachtet dessen steht es aufgrund der Eigenständigkeit der Schulen gem. §7 i.V.m. §69 SchulG in der besonderen Verantwortung der jeweiligen Schulleitung, auf die Einhaltung des Beutelsbacher Konsenses hinzuwirken.
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