Drucksache - DS/0582/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
An 96 von 103 Kitas verschiedener Trägerschaft im Bezirk ist Tempo 30 (davon in drei Fällen während der Öffnungszeit der Kitas zeitlich begrenzt) angeordnet.
Die verbleibenden 7 Kitas befinden sich im sogenannten übergeordneten Straßennetz und damit in der Zuständigkeit der Verkehrslenkung Berlin (VLB).
Im Zwischenbericht der Vorlage zur Kenntnisnahme vom 27.6.2013 hatte das Bezirksamt der BVV bereits berichtet.
Das Bezirksamt hat sich an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit der Bitte um Prüfung des Ersuchens gewandt.
Zwischenzeitlich ist die Beantwortung der Anfrage eingegangen und darin wird mitgeteilt, dass seitens der VLB kein Erfordernis für zusätzliche geschwindigkeitsbegrenzende Maßnahmen gesehen werden.
Zur Begründung wird auf § 2a der Straßenverkehrsordnung (StVO) verwiesen, dass, wer ein Fahrzeug führt, sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und Bremsbereitschaft so verhalten muss, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |