Drucksache - DS/0536/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt wurde ersucht, bei Veranstaltungen des Bezirksamtes ein Bewusstsein für CO2-Emissionen zu entwickeln, indem diese berechnet werden. Bei den ausschließlich durch das Bezirksamt durchgeführten Veranstaltungen sollen bereits in der Planungsphase verbindliche Maßnahmen geplant werden, wie die CO2-Emissionen reduziert werden können und Vorhaben festgelegt werden, die der Kompensation der entstandenen CO2-Emissionen dienen sollen (z. B. durch neue Baumpflanzungen).
Das Bezirksamt sollte jährlich über die durchgeführten Maßnahmen berichten.
Hierzu berichtet das Bezirksamt wie folgt:
Das Bezirksamt sieht sich außerstande die CO2-Emissionen von Veranstaltungen zu berechnen.
Selbst bei einer Eingrenzung der Art der Veranstaltungen auf zentrale öffentliche Veranstaltungen mit Besuchern (Sommerfest, Maifest, Hoffest, Sozialtage, Gesundheitstage, Lichtermarkt) ist das nicht möglich. Die anfallenden Energieverbräuche als notwendige Grundlage einer CO2-Emissionsberechnung werden nicht gesondert erfasst.
Bei Veranstaltungen im und am Rathaus sind Verbrauchsspitzen beim Stromverbrauch feststellbar.
Da elektrischer Strom jedoch im Rahmen des gegenwärtigen Liefervertrages mit Vattenfall CO2-frei zur Verfügung gestellt wird, ist eine CO2-Emissionsberechnung entbehrlich.
Bei Veranstaltungen in nicht bezirkseigenen Objekten entzieht sich der Nachweis des Energieverbrauchs der Überprüfung durch das Bezirksamt, die Partner (Linden-Center, Allee-Center) erfassen den Energieverbrauch nicht gesondert. Es muss davon ausgegangen werden, dass auch kein höherer Verbrauch entsteht, da die Veranstaltungen während der Öffnungszeiten stattfinden und weitgehend ohne Zusatztechnik auskommen.
Der Fernwärmeverbrauch bei Veranstaltungen unterscheidet sich nicht vom Normalbetrieb.
Um CO2-Emissionen zu erfassen, die durch die Besucher (z.B. bei der Anfahrt), durch bei Veranstaltungen eingesetzte Produkte (Verkauf, Lebensmittel, giveaways) oder z.B. Küchentechnik (Grill, Kochplatten u.a.) bzw. Veranstaltungstechnik verursacht werden, fehlen dem Bezirksamt jegliche Voraussetzungen.
Das Bezirksamt hat dennoch entschieden, anlässlich jeder der genannten Veranstaltungen mindestens 1 Baum und je 1000 Besucher einen weiteren Baum zu pflanzen.
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