
Liebe Eltern,
neben der Ausstellung von Gutscheinen für die Betreuung Ihrer Kinder in Kita's bzw. in Tagespflegestellen sind wir auch für die ergänzende Betreuung (Schulhort) an den Grund- und Sonderschulen zuständig.
Grundsätzlich richtet sich unsere Zuständigkeit nach dem Nachnamen der Mutter. Damit wir tätig werden können, benötigen wir einen entsprechenden Antrag.
Bitte beachten Sie für den Antrag Kita/Tagespflege:
- ein Anspruch kann frühestens 6 Monate und sollte möglichst spätestens zwei Monate vor dem gewünschtem Betreuungsbeginn geltend gemacht werden.
- aus unserem Merkblatt Kita können Sie entnehmen welche Unterlagen Sie Ihrem Antrag beifügen müssen.
- sind beide Eltern sorgeberechtigt, ist der Antrag von beiden Elternteilen zu unterschreiben. Andernfalls ist eine entsprechende Vollmacht vorzulegen.
- weiter zum Kita-Antrag
- weiterführende Informationen zur Tagespflege bzw. Tagespflegestellen
- weitere Informationen zur Kindertagesbetreuung in Berlin
Die letzten drei Kita-Jahre vor der Einschulung sind beitragsfrei. Es sind nur 23 Euro pro Monat für das Mittagessen ihres/r Kindes/r zu bezahlen.
Zuzahlungen in der Kita (über die Kostenbeteiligung hinausgehende finanzielle Verpflichtungen der Eltern) sind nur unter bestimmten Kriterien zulässig,
Bitte beachten Sie für den Antrag ergänzende Betreuung (Schulhort):
folgende Betreuungsmodule stehen zur Verfügung
- früh (06.00 bis 07.30 Uhr)
- nachmittag (13.30 bis 16.00 Uhr) und
- spät (16.00 bis 18.00 Uhr).
Der Bedarfsbescheid und der Kostenbescheid werden durch das Jugendamt erstellt, in dem das Kind mit dem Hauptwohnsitz gemeldet ist. Anschließend kann der Betreuungsvertrag abgeschlossen werden. Dies erfolgt i.d.R. in dem Schulamt, in dem die Schule liegt bzw. direkt beim freien Träger (In unserem Bezirk wird der Betreuungsvertrag im Jugendamt bzw. beim freien Träger unterzeichnet).
Bei der Schulanmeldung Ihres Kindes in der zuständigen Grundschule kann zeitgleich der Antrag auf ergänzende Betreuung gestellt werden.
Sie können uns auch unter der Fax-Nr: 90298-4545 oder per E-Mail (nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur) erreichen
Der BEAK
(Bezirkselternausschuss Kita) ist ein politischer, ehrenamtlicher und öffentlicher Ausschuss, der sich zusammensetzt aus gewählten VertreterInnen aller Elternausschüsse in den Kitas des Bezirks. Er ist die Elternvertretung aller Kitas in der bezirklichen Kitapolitik.