BuT-Infoseite Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg

Informationsseite zum Bildungs- und Teilhabepaket

Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger,

mit der Info-Seite der Abteilung Familie, Personal und Diversity wollen wir Ihnen einen Überblick zum Thema Bildungs- und Teilhabepaket geben.
Schwerpunktmässig können wir nur auf grundsätzliche Fragen der Antragstellung und Zuständigkeiten und speziell auf Fragen zum Thema Mittagessen und Tagesausflüge in Kindergärten, Schulen und der ergänzenden Betreuung (Horte) eingehen.
Zur besseren Übersicht haben wir Ihnen den Ablauf des Antragsverfahrens Mittagessen und Tagesausflüge zusammengefasst.

Zu weiteren Ansprüchen bzw. Informationen verweisen wir auf das Informationsangebot der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Was bezweckt das Bildungs- und Teilhabepaket ?

mit dem Bildungs- und Teilhabepaket werden die Chancen von Kindern aus Familien mit geringem Einkommen verbessert. Für sie besteht ein Anspruch auf Bildung und Teilhabe. Hierzu gehören u.a.Leistungen für das gemeinsame Mittagessen in Kita, Tagespflege und Schule, für den persönlichen Schulbedarf und die erforderlichen Fahrtkosten für den Schulweg, Teilnahme an Ausflügen in Kita oder Schule, Teilnahme an mehrtägigen Kita- oder Klassenfahrten, Lernförderung. Auch das Mitmachen in einem Sportverein oder einer Musikschule wird unterstützt.

Wer hat Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket ?

Anspruchsberechtigt sind Kinder aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Die Leistungen werden für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt, zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit, aber nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Wer BAföG bezieht, erhält in der Regel keine Leistungen aus dem Bildungspaket.

Wo stelle ich den Antrag zum Bildungs-und Teilhabepaket ?

Der Antrag wird grundsätzlich bei der Stelle gestellt, die bisher schon die Sozialleistungen gewährt hat:

  • Jobcenter für Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hinweis: dort wird auch der berlinpass BuT ausgestellt).
  • Wohnungsamt / Wohngeldstelle für Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag (Hinweis: Nach Vorlage des Feststellungsbescheides vom Wohnungsamt, kann der berlinpass BuT beim Bürgeramt beantragt werden.
  • Sozialämter für Empfänger von Sozialhilfe oder Sozialgeld (Hinweis: Nach Vorlage des Feststellungsbescheides vom Sozialamt, kann der berlinpass BuT beim Bürgeramt beantragt werden.
But Berlinpass

Wozu benötige ich den berlinpass BuT ?

Der berlinpass BuT, der für die berechtigten Kinder ausgestellt wird, dienst als Nachweis für den Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket. Auf ihm ist die Anspruchsgrundlage durch Kurzbezeichnungen vermerkt:

  • B1: Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (Leistungsstelle ist das Jobcenter)
  • B2: Kinderzuschlag oder Wohngeld (Leistungsstelle ist die Wohngeldstelle)
  • L: Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Weitere Informationen

Emailanfragen von Leistungsberechtigten können auch an den Infopunkt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gerichtet werden. Soweit Einzelanfragen nicht abschließend geklärt werden können, schaltet der Infopunkt die zuständige Stelle der für das Schulwesen und Jugend zuständigen Senatsverwaltung ein.

Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Internetseite des Schulamtes

Angaben ohne Gewähr

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