Drucksache - 1842/XXI
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Sachverhalt:
Seit März 2024 wird das gesamte Nordufer des Flughafensees mit Verweis auf eine angeblich bereits 2022 in einem Standsicherheitsgutachten identifizierte Lebensgefahr permanent eingezäunt, nachdem seinerzeit lediglich Teilbereiche mit eindeutigen, nach wie vor vorhandenen Hinweisschildern abgesperrt wurden.
Die Einzäunung betrifft jetzt auch die größeren offiziellen Badestellen am westlichen Ende des Nordufers (FKK-Strand und Strand oberhalb des Anglervereins), die sich gemäß der entsprechenden Abbildung im zuletzt 2024 aktualisierten Badegewässerprofil explizit nicht im Bereich der abrutschgefährdeten Böschungen befinden.
Frage an das Bezirksamt: Welche in 2022 noch nicht identifizierten Gefahren rechtfertigen die Sperrung der im Badegewässerprofil als nicht gefährdet ausgewiesenen offiziellen Badestrände am Nordufer des Flughafensees?
Nachfrage: In Leitfäden zum behördlichen Umgang mit gefährlichen Badestellen wird rechtssicher dargelegt, dass eine eindeutige Beschilderung zur Gefahrenabwehr i.d.R. ausreicht. Welcher Sonderfall rechtfertigt nach dem bereits erfolgten Abriss der "einladenden Holzbauten" die teure dauerhafte Einzäunung? |
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