Mai-Steuerschätzung: Konjunkturerholung stabilisiert die Steuereinnahmen

Pressemitteilung Nr. 2021-008 vom 12.05.2021

Mai-Steuerschätzung: Konjunkturerholung stabilisiert die Steuereinnahmen

Nach den Konjunkturerwartungen der Bundesregierung wird das wirtschaftliche Vorkrisenniveau noch in diesem Jahr wieder erreicht werden. Dennoch belasten die Corona-Pandemie und die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung weiterhin das Steueraufkommen. Die einsetzende konjunkturelle Erholung führt zu einer Stabilisierung und in den Folgejahren zu einem Wachstum der Steuereinnahmen. Die pandemiebedingten Steuerausfälle fallen damit etwas niedriger aus, als bisher erwartet.

Nach den regionalisierten Ergebnissen der jüngsten Steuerschätzung werden für Berlin Einnahmen im laufenden Jahr von rund 23,7 Mrd. Euro erwartet. Dies bedeutet gegenüber der Steuerschätzung vom November 2020, die in den Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 eingeflossen ist, ein Mehraufkommen von rund 478 Mio. Euro. Für die Jahre des nächsten Doppelhaushaltes 2022/2023 ergeben sich Mehreinnahmen von rund 303 Mio. Euro (2022) und von rund 391 Mio. Euro (2023).

Dazu Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz: „In den Ergebnissen der aktuellen Steuerschätzung spiegelt sich die Fortschreibung auf Basis der beobachteten Entwicklung, der einsetzenden konjunkturellen Erholung wider. Die wirtschaftlichen Indikatoren, darunter der boomende IT-Sektor, die schnell steigenden Fortschritte bei den Impfungen und das außenwirtschaftliche Umfeld deuten darauf hin, dass Deutschland raus aus der Krise herauswächst. Dennoch wäre es fahrlässig, die unverändert bestehenden erheblichen Einnahmerisiken zu ignorieren. Dies gilt für die Pandemie, aber auch für mögliche negative wirtschaftliche Folgen der Pandemie, wie Insolvenzen.“

Berlin habe, wo möglich, fiskalische Maßnahmen (u.a. Zweites Familienentlastungsgesetz) vorausschauend bereits in der Steuerschätzung vom November 2020 sowie im Nachtragshaushalt 2021 berücksichtigt, die jetzt in der gesamtstaatlichen Steuerschätzung erstmals eingerechnet wurden, so der Senator.

„Für die Aufstellung des Doppelhaushaltes 2022/2023 bedeuten die Steuerausfälle, die geringer ausfallen als dies nach dem bisherigen Pandemieverlauf erwartet worden war, einnahmeseitig eine Reduzierung der noch bestehenden strukturellen Unterdeckung des kommenden Doppelhaushaushaltes. Gegenläufig zu dieser einnahmenseitigen Verbesserung wirkt die im Zuge der besseren Wirtschaftsaussichten geringere Konjunkturkomponente. Zudem zeichnen sich ungeachtet des Eckwerte-Beschlusses des Senats vom Dezember 2020 zusätzliche Ausgaben ab, die jeweils eine Erhöhung des strukturellen Defizits bewirken. Damit besteht weiterhin ein erheblicher Handlungsbedarf, um in den kommenden Jahren strukturell ausgeglichene Haushalte zu erreichen. Die Haushaltslage bleibt angespannt, aber eben etwas weniger als erwartet“, sagte Kollatz.

Der Finanzsenator erinnerte noch einmal daran, dass in der letzten Vorkrisen-Steuerschätzung vom Oktober 2019 für den Doppelhaushalt 2022/2023 Steuereinnahmen von insgesamt rund 53,0 Mrd. Euro erwartet worden waren. Die aktuellen Einnahmeerwartungen lägen trotz der aufgezeigten Verbesserungen bei lediglich rund 49,9 Mrd. Euro und damit rund 3,1 Mrd. Euro unter dem Vorkrisenniveau. Kollatz: „Die heutigen Zahlen bestätigen fast exakt die Schätzung von vor einem Jahr, die die Finanzverwaltung den Nachtragshaushalten zugrunde gelegt hatte.“

Die Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ hat vom 10. bis 12. Mai 2021 stattgefunden.

Regionalisierte Ergebnisse der Steuerschätzung vom Mai 2021 für Berlin:

Berlin (Mio. €)[1] 2021 2022 2023 2024 2025
Steuerschätzung Mai 2021 23.707 24.499 25.439 26.561 27.596
Vergleich zu:
Steuerschätzung November 2020 +478 +303 +391 +432
Finanzplanung 2020 bis 2024[2] +666 +709 +676

fn1. Abweichung in den Summen durch Rundung möglich

fn2. FPL: Eckwertetableau Zeile 19 (Steuern, Allg. BEZ) und Zeile 20 (Rechtsänderungen)