Drucksache - 0515/XIX-01
Sachverhalt:
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.01.2015 - Drucksache Nr. 0515/XIX -:
„Das Bezirksamt wird ersucht, zunächst folgende Einbahnstraßen für den Radverkehr in beide Richtungen frei zu geben: Straße zwischen und Schulstraße Taldorfer Weg Oranienburger Str. Techowpromenade Edelhofdamm Süd Dinkelsbühler Steig Enkircher Str. Jathoweg Kammgasse Moränenweg Erholungsweg Waidmannsluster Damm Steilpfad Waidmannsluster Damm Erholungsweg Letteallee Residenzstraße Reginhardstraße Techowpromenade Taldorfer Weg Alt-Wittenau Brodersenstr. Desideriusweg Heiligental Henricistr. Olbrichweg Schmitzweg
Über die Umsetzung und die Erfahrungen nach einjährigem Inkrafttreten ist die BVV zu unterrichten. wird gemäß § 13 BezVG berichtet: In Ergänzung zum Zwischenbericht vom 01.12.2015 wird informiert, dass, nachdem das Bezirksamt bereits den Oelder Weg und Bernhard-Lichtenberg-Platz für Radverkehr in beide Richtungen freigegeben hat, entsprechend dem Beschluss begonnen wurde Einbahnstraßen hinsichtlich einer möglichen Freigabe für den Radverkehr in beide Richtungen zu prüfen.
Für die Grußdorfstraße ist eine solche Regelung aufgrund der nachfolgend aufgeführten Gründe nicht umsetzbar: - von der Berliner Straße einbiegende Busse der BVG benötigen die gesamte Fahrbahnbreite, - diese Einmündung ist mit einer Ampel signalisiert und aufgrund dessen müsste ein gesondertes Signal für Radfahrer installiert werden. Dieses wird von der Verkehrslenkung Berlin nicht mitgetragen.
In der Schulstraße (zwischen Treskowstraße und Medebacher Weg) wurde der Radverkehr im Jahr 2015 auch entgegen der Einbahnstraßenregelung freigegeben.
Die Öffnung für Radverkehr in der Brodersenstraße, Henricistraße, Schmitzweg, Heiligental, Olbrichweg und Desideriusweg ist nicht möglich, da sie bei einer verbleibenden Fahrbahnbreite von 3 m und weniger nicht geeignet sind, einen Begegnungsverkehr Rad-Kraftfahrzeug zuzulassen.
Gleiches gilt auch für die Techowpromenade, den Jathoweg, den Taldorfer Weg, den Moränenweg und die Kammgasse. Diese Straßen verfügen ebenfalls über eine Fahrbahnbreite neben parkenden Fahrzeugen von 3 m. Bei einem durchschnittlich 2 m breiten Kraftfahrzeug und einer Breite eines Fahrrades von mindestens 80 cm bleibt kein Raum für eine gefahrlose Begegnung, zumal auch keine Ausweichstellen vorhanden sind.
Edelhofdamm „Süd“ und Edelhofdamm „Nord“ liegen parallel nebeneinander und sind gerade einmal 100 m voneinander entfernt. Dieser „Umweg“ kann zugemutet und demzufolge kann auf eine umfangreiche Beschilderung verzichtet werden.
Gleiches gilt für den Moränenweg und den Steilpfad, die parallel nebeneinander und lediglich 80 m voneinander entfernt sind und darüber hinaus nur über eine verbleibende Fahrbahnbreite neben parkenden Fahrzeugen von knapp 3 m verfügen.
Auch die Letteallee scheidet aufgrund der geringen Fahrbahnbreite aus. Zudem verläuft die Pankower Allee parallel.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0515/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Uwe Brockhausen Katrin Schultze-Berndt Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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