Drucksache - 1890/XX
Sachverhalt:
Der Dorfkern Lübars ist von historischer Bedeutung für den Bezirk und ein denkmalgeschütztes Kleinod in Reinickendorf, auf das alle stolz sind. Die Belastung des Dorfkerns Lübars durch den Autoverkehr ist für die Anwohner nicht länger zumutbar und mit dem Charakter des Dorfkerns unvereinbar. Neben der Lärm- und Schadstoffbelastung entstehen durch die übermäßige Beanspruchung auch Schäden an Häusern. Darüber hinaus ist die Sicherheit insbesondere für die Fußgängerinnen und Fußgänger beeinträchtigt. Die derzeitige hohe verkehrliche Nutzung war in dieser Form nie geplant und die Verkehrsinfrastruktur dafür nie ausgelegt und ist folglich überstrapaziert. Die Verkehrsberuhigung hat zum Ziel, die negativen Effekte für die Anwohner zu verringern, den Charakter des Kulturdenkmals zu erhalten und die Strecke für den Durchgangsverkehr unattraktiver zu gestalten. Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 auf der Straße Alt-Lübars von Blankenfelder Chaussee bis Quickborner Str. und ein LKW-Verbot (mit Ausnahmen für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge von Anwohnerinnen und Anwohnern) auf dieser Strecke angeordnet wird. Das Bezirksamt wird ersucht, das aus Gründen des Denkmalschutzes alternativlose Kopfsteinpflaster auf dieser Strecke durch ein „leiseres“ Kopfsteinpflaster zu ersetzen, das modernen Anforderungen an Lärmschutz genügt. Dem Bezirksamt wird empfohlen, zu prüfen, ob sich eine mögliche Fahrbahnverengung bei der Einmündung zur Quickborner Str. technisch so umsetzen lässt, dass diese keine unüberwindliche Barriere für Busse und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge von Anwohnerinnen und Anwohnern darstellt.
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