Drucksache - 0706/XX-01
Sachverhalt:
Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.09.2018 – Drucksache Nr. 706/XX -:
„Das Bezirksamt wird ersucht, die geplante Kooperationsvereinbarung zum Klimaschutz mit der Senatsverwaltung abzuschließen. Diese soll die Umsetzung des § 9 des Berliner Energiewendegesetzes (EWG) unterstützen, wonach Bezirke gehalten sind, in Eigenverantwortung Energie- und Kohlendioxidbilanzen zu erstellen, Ziele zur Minderung von Kohlendioxidemissionen zu formulieren und Aussagen zu Einsparungen von Energie in öffentlichen Gebäuden zu treffen.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Sen UVK) hat die Kooperationsvereinbarung zum Klimaschutz in der Vergangenheit den Bezirken ursächlich angeboten, damit die Bezirke durch den Abschluss befähigt werden, u.a. sich die Stelle einer/s Klimaschutzmanager/in gemäß der Kommunalrichtlinie des Bundes anteilig fördern zu lassen. Mit diesem Hintergrund hatten mehrere Bezirke ihr Interesse an dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zum Klimaschutz geäußert und es wurde seitens Sen UVK der Entwurf einer Mustervereinbarung vorangetrieben.
Auf dem am 19.11.2018 stattgefundenen „4. Austausch der Bezirksverwaltungen und Hauptverwaltung zum bezirklichen Klimaschutz“ wurden Vertreter des Bezirksamtes darüber informiert, dass ab 2019 geänderte Förderbedingungen bei der neuen Kommunalrichtlinie gelten. Diese neuen Förderbedingungen führen dazu, dass die bisher bestehende Notwendigkeit, eine gesonderte Kooperationsvereinbarung mit Sen UVK abzuschließen, um dann ggf. darüber Fördermittel des Bundes gemäß der (alten bisherigen) Kommunalrichtlinie zu erhalten, entfällt. Damit ist die bisherige Intention der Senatsverwaltung hinfällig und es wird vermutlich nicht mehr viele Bezirke geben, die eine Kooperationsvereinbarung abschließen werden.
Da in Reinickendorf zeitnah die Stelle einer/s bezirklichen Klimaschutzbeauftragten eingerichtet wird, die auch die Aufgaben des Klimaschutzmanagers übernimmt, ist die Notwendigkeit eines Abschlusses einer gesonderten Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bezirk Reinickendorf und Sen UVK nicht mehr gegeben.
Ich bitte, die Drucksache Nr. 706/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Bezirksbürgermeister
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