Drucksache - 1704/XX
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
I.Der vom Bezirksamt vorgelegte Bebauungsplanentwurf XX-256a vom 10. Oktober 2012 mit Deckblättern vom 07. Oktober 2015, vom 25. August 2016 und vom 31. Januar 2018 für das Gelände zwischen dem Grundstück Schloßstraße 5/ Königsweg 9, dem Königsweg, der Bernstorffstraße und der Berliner Straße sowie für die angrenzenden Straßenflächen wird beschlossen.
II.Der Entwurf der Rechtsverordnung zum Bebauungsplan XX-256a wird beschlossen.
Begründung Siehe Anlage
Rechtsgrundlagen
Haushaltsmäßige Auswirkungen Die beiden Flurstücke 1065 und 1070 (zugehörig zum Grundstück Schloßstraße 2) werden im Bebauungsplan als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Die Flurstücke sind als öffentliches Straßenbauland hergestellt und werden als solches von der Allgemeinheit genutzt. Sie sind nicht öffentlich gewidmet. Im Falle eines Grundstückverkaufs bzw. eines Übernahmeersuchens des Eigentümers sind die Flurstücke durch den Bezirk zu erwerben.
Flurst.-Nr.m² 1.1065: 158,94 m² 2.1070: 114,67 m²
Es ist davon auszugehen, dass für den Erwerb ca. 5 €/m² Straßenbauland anzusetzen sind. Damit läge die aufzuwendende Summe insgesamt bei 1.368,05 €.
Personalwirtschaftliche Auswirkungen keine
Anlagen: a) Bebauungsplanentwurf XX-256a einschließlich der textlichen Festsetzungen b) Begründung zum Bebauungsplanentwurf XX-256a c) Entwurf der Rechtsverordnung
Frank Balzer Bezirksbürgermeister |
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