Drucksache - 0464/XX-01
Sachverhalt:
Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.10.2017 - Drucksache Nr. 0464/XX -:
„Das Bezirksamt wird ersucht, bei Neueinstellungen grundsätzlich auf sachgrundlose Befristungen nach § 14 (2) Teilzeit- und Befristungsgesetz zu verzichten.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin hat bereits seit vielen Jahren den Abschluss von sachgrundlos befristeten Arbeitsverträgen gemäß § 14 Absatz 2 des Teilzeit- und Befristungs-gesetzes (TzBfG) nur als eine Ausnahmeoption genutzt. Grundsätzlich werden unbefristete und sachgrundbezogene befristete Arbeitsverträge bei Neueinstellungen geschlossen.
Der Regierende Bürgermeister hatte sich bereits im Juli 2017 mit einem Schreiben an die Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister gewandt und gebeten, dass neue Beschäftigungsverhältnisse grundsätzlich nicht mehr sachgrundlos befristet werden sollten. Das Abgeordnetenhaus von Berlin hatte in seiner Sitzung am 30.11.2017 unter anderem beschlossen, dass der Senat aufgefordert wird, im öffentlichen Dienst keine weiteren befristeten Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund nach dem § 14 Absatz 2 TzBfG abzu-schließen.
Die Senatsverwaltung für Finanzen hat mit Rundschreiben IV Nr. 29/2018 das Arbeitsmaterial zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) entsprechend ergänzt und Kriterien für die Ausnahmen definiert. Es ist begründet zu dokumentieren, wenn ein sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag gemäß § 14 Absatz 2 TzBfG geschlossen wird. Das Bezirksamt wird diese Regelungen beachten.
Dem Ersuchen wird somit auch künftig entsprochen.
Ich bitte, die Drucksache Nr.0464/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Bezirksbürgermeister
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