Drucksache - 1305/XX
Sachverhalt:
Besonders im Berufsverkehr bilden sich durch parkende Kraftfahrzeuge unnötige Rückstaus bis zur AS Waidmannsluster Damm bzw. bis zur Kreuzung Waidmannsluster Damm / Titusweg. Durch das umfassende Parkplatzangebot bei den Supermärkten und am Friedhof dürfte hier keine Parkplatznot entstehen. Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das Haltverbot auf dem Waidmannsluster Damm zwischen der AS Waidmannsluster Damm und der Ziekowstraße einerseits und dem Titusweg bis AS Waidmannluster Damm andererseits für die Zeit von 06.00 - 09.00 und von 15.00 - 19.00 Uhr gilt.
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