Drucksache - 1305/XX-01
Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.12.2018 - Drucksache Nr. 1305/XX -:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das Haltverbot auf dem Waidmannsluster Damm zwischen der AS Waidmannsluster Damm und der Ziekowstraße einerseits und dem Titusweg bis AS Waidmannluster Damm andererseits für die Zeit von Montag bis Freitag von 06.00 - 09.00 und von 15.00 - 19.00 Uhr gilt.“
wird gem. § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt ist der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Sen UVK) um Stellungnahme gebeten und folgende Antwort seitens des zuständigen Staatssekretärs erhalten:
„[…] Ihre BVV bat mit dieser Drucksache, die vorhandenen Haltverbote auf dem Waidmannsluster Damm zwischen Titusweg und Anschlussstelle zur 111 sowie zwischen Anschlussstelle 111 und Ziekowstraße morgens und abends zeitlich gleich zu befristen.
Ich habe dieses Ansinnen an die mir nachgeordnete Verkehrslenkung Berlin (VLB) weitergeleitet, welche der Prüfung zur verkehrlichen Notwendigkeit einer gleichen zeitlichen Befristung derzeit vorhandenen Haltverbotsstrecken gerne nachgekommen ist. Im Ergebnis möchte ich Ihnen dazu Folgendes mitteilen:
Leider kann ich nicht erkennen, warum Sie eine Veränderung der bestehenden Haltverbotsstrecken wünschen.
Der Waidmannsluster Damm ist ab Titusweg in westlicher Fahrtrichtung mit einer zeitlich befristeten Haltverbotsstrecke von Montag – Freitag in der Frühspitze zwischen 6.00 – 9.00 Uhr ausgeschildert. In dieser Zeitspanne ist auch der Hauptverkehrsstrom in Richtung der Autobahnanschlussstelle 111 zu verzeichnen.
Gegenüberliegend ist zwischen der Autobahnanschlussstelle 111 und der Ziekowstraße in östlicher Fahrtrichtung die bestehende Haltverbotsstrecke von Montag – Freitag in der Zeit von 15.00 – 19.00 Uhr befristet. Dieses Haltverbot gilt bis kurz vor dem dortigen Imbiss Höhe Ziekowstraße und regelt das in der Spätspitze dann erhöhte Verkehrsaufkommen. Im Bereich des Imbisses besteht eine Haltverbotsstrecke ohne zeitliche Befristung.
Zur Abwicklung des täglichen Verkehrsaufkommes reichen die vorhandenen zeitlichen Befristungen der Haltverbote aus. Auch die Unfalllage ist in diesem Bereich unauffällig. Dementsprechend sind keine Veränderungen an den bestehenden verkehrlichen Maßnahmen gerechtfertigt.
Ich bitte Sie, Ihre BVV über den Sachverhalt zu informieren und bedanke mich. […]“
Wir bitten, die Drucksache Nr. 1305/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank BalzerKatrin Schultze-Berndt BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin
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