Drucksache - 0972/XX-01
Sachverhalt:
Sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher,
der Bezirksverordnete Felix Schönebeck (CDU) hat gemäß § 26 GO BVV die folgende Kleine Anfrage gestellt:
„Ich frage das Bezirksamt:
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Zu 1.: Der Bereich Tegel (hierzu zählt jedoch nicht nur die Anwohnerzone bzw. die Kurzzeitparkzone) wird, sofern personell möglich, nahezu täglich kontrolliert. Eine statistische Erfassung dazu gibt es nicht.
Zu 2.: Eine Kontrolle der gesamten Anwohner-/Kurzzeitparkzone erfolgt in der Regel nicht. Die eingeteilten Mitarbeiter im Allgemeinen Ordnungsdienst sind nicht ausschließlich in Tegel eingeteilt, sondern haben während ihres Dienstes noch andere Gebiete zu kontrollieren. Häufig genug werden die Kotrollgänge durch akute Verkehrsbehinderungen (Meldung über Bürgertelefon oder Polizei) unterbrochen, welche dann prioritär (in der Regel durch zeitaufwendige Umsetzmaßnahmen) zu beheben sind.
Zu 3.: Die Verstöße werden nicht getrennt erfasst und lassen sich somit auch nicht getrennt ausweisen.
Zu 4.: Das Ordnungsamt hat in den Monaten Januar und Februar 2018 insgesamt 14.230 Verfahren für Verkehrsordnungswidrigkeiten eingeleitet.
Zu 5.: Die Einnahmepositionen lassen sich weder zeitlich noch inhaltlich ausreichend abgrenzen, um hier eine Aussage machen zu können.
Wir bitten Sie, sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher, diese Antwort an den Bezirksverordneten, Herrn Felix Schönebeck, weiterzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe BrockhausenSebastian Maack Stellvertretender BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
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