Drucksache - 0857/XX-02  

 
 
Betreff: Gewässergütemessung
Status:öffentlichBezüglich:
0857/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art: Einwohneranfrage - schriftliche Beantwortung
Beratungsfolge:

Sachverhalt

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher,

 

die in der 17. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 14.02.2018 nicht besprochene Einwohneranfrage Drucksache Nr. 0857/XX:

 

„Aus gesicherter Quelle ist mir bekannt geworden, dass das Wasser, welches sporadisch in enormen Mengen über ein unterirdisches Rohrleitungssystem in das grundwassersensible heiligenseer Grabensystem beim LINDENGRABEN Ecke ‚am Dachsbau’ gepumpt wird, von der Autobahn A111 stammt.

In der Anfrage von Herrn Stephan Schmidt MdA (Drucksache 18/12995 des Abgeordnetenhauses von Berlin zum „Wassermanagement der A111“) teilt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz folgendes mit:

- „Vom Senat werden keine regelmäßigen Untersuchungen des Niederschlagswassers

   veranlasst“.

- „Untersuchungen der Böden im Umfeld der Autobahn wurden vom Bezirksamt Reinickendorf,

  Umwelt- und Naturschutzamt, FB Natur- und Bodenschutz, nicht durchgeführt.“

 

Daher meine Frage:

Haben das Bezirksamt Reinickendorf und die vertretenen Fraktionen in der Bezirksverordnetenversammlung aufgrund der offenkundigen Versäumnisse der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, ein eigenes Interesse dem schwerwiegenden Vorwurf der Gewässerverschmutzung durch eigene, unverzüglich vorzunehmende Gewässer-Gütemessungen abzuhelfen?“

 

wird wie folgt beantwortet:

 

Zunächst einmal ist darauf hinzuweisen, dass für den Themenbereich "Entwässerung der Autobahn A111" keinerlei Zuständigkeit für das Bezirksamt besteht. Man muss sich auch die Frage stellen, was mit einer derartigen Messung erreicht werden soll.

 

Eine einmalige Messung der Gewässergüte besitzt wenig Aussagekraft. Hier müsste ein über Monate bzw. Jahre andauerndes Monitoring in Korrelation mit dem Verkehrsaufkommen und den Wetterbedingungen erfolgen. Die Kosten für diese Untersuchungen müsste der Bezirk tragen und sie hätten wahrscheinlich auch nur das Ergebnis zur Folge, dass das Wasser belastet ist, ohne gefährlich zu sein.

Unmittelbare Maßnahmen leiten sich aus Untersuchungen nicht ab, da der Gesetzgeber bezüglich der Höhe der Schadstoffbelastung durch Niederschlagswassereinleitungen in Gewässer bisher keine konkreten Regelungen getroffen hat.

 

Ich bitte Sie, sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher, diese Antwort an Herrn Harald Haufe weiterzuleiten.

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

Stammbaum:
0857/XX   Gewässergütemessung   BVV-Büro   Einwohneranfrage
0857/XX-01   Gewässergütemessung   BVV-Büro   Einwohneranfrage - schriftliche Beantwortung
0857/XX-02   Gewässergütemessung   Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt   Einwohneranfrage - schriftliche Beantwortung
 
 

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