Drucksache - 0650/XX
Sachverhalt:
Das Land Berlin hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu werden. Klimaneutralität bedeutet für Berlin eine Reduzierung der Kohlendioxidemissionen um 85 Prozent gegenüber 1990. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine Reduktion der Kohlendioxidemissionen um mindestens 40 Prozent bis zum Jahr 2020 und um mindestens 60 Prozent bis zum Jahr 2030 vorgesehen. Auch auf der bezirklichen Ebene sind dazu erhebliche Anstrengungen zu unternehmen, wobei dem Bezirksamt dabei eine Vorbildwirkung zukommt. Die Verantwortung sollte als Querschnittsaufgabe bei einem Klimaschutzbeauftragten mit Zuordnung zum Bezirksbürgermeister gebündelt werden. Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, als Querschnittsaufgabe die Funktion eines Klimaschutzbeauftragten einzurichten, der die notwendigen Schritte zur Umsetzung notwendiger Klimaschutzmaßnahmen im Bezirksamt initiieren und koordinieren soll. Anlagen:
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