Drucksache - 1088/XIX
Sachverhalt:
Text siehe Anlage Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Abteilung Jugend, Familie und Soziales 07.04.2016
An die Drucksache Nr. 1088 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Geplante Mittel für das Betreuungsgeld in den Kita-Ausbau stecken
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.11.2015 Drucksache Nr. 1088/XIX - :
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, frei werdende finanzielle Mittel aus dem Betreuungsgeld für den bedarfsgerechten Ausbau von Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten sowie für die Verbesserung der Qualität in den Kindertagesstätten einzusetzen.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Im Gesetzentwurf des Bundeshaushaltsplanes 2016 war für das Betreuungsgeld ein Ansatz in Höhe von 1 Milliarde Euro vorgesehen. Die durch den Wegfall des Betreuungsgeldes freigewordenen finanziellen Mittel sollten gemäß einer Vereinbarung der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 24.09.2015, auch aufgrund der steigenden Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern, zur Unterstützung von Ländern und Kommunen bei ihren Maßnahmen zur Verbesserung der Kinderbetreuung genutzt werden. Die Umsetzung erfolgt durch eine im Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz geregelte veränderte Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern. Infolge dessen werden im für die Jahre 2015 bis 2019 veränderten Umsatzsteuerfestbetrag folgende Beträge für die Kinderbetreuung mitberücksichtigt: 339 Millionen Euro für 2016, 774 Millionen Euro für 2017 und 870 Millionen Euro für 2018.
Für Berlin führt dies rechnerisch zu Mehreinnahmen von 18,6 Millionen Euro im Jahr 2016, 42,6 Millionen Euro im Jahr 2017 und 47,8 Millionen im Jahr 2018. Hierbei handelt es sich um zusätzliche Steuereinnahmen, die rechtlich keiner Zweckbindung unterliegen.
Das Bezirksamt hat sich gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft dafür eingesetzt, dass die zusätzlichen Mittel für einen bedarfsgerechten Ausbau von Kita-Plätzen und die Verbesserung der Qualität in den Kindertagesstätten eingesetzt werden.
Vorrangiges Ziel der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft ist es, trotz eines aktuell vermehrten Zuzugs auch von Kindern im Kita-Alter und einem daraus folgenden Bedarf über die vorhandenen Betreuungsplätze hinaus, das Platzangebot für alle Kinder zu sichern und damit den bestehenden Rechtsanspruch zu erfüllen.
Neben dem U3-Bundesprogramm, das eine Summe von 27,16 Millionen Euro für den Aus-bau von Krippenplätzen für den Zeitraum von 2015 bis 2018 umfasst, stehen aus dem Kita-Ausbauprogramm des Landes für die über 3-Jährigen 43,8 Millionen Euro in 2016, ein Betrag von 46,6 Millionen Euro in 2017 und 31,6 Millionen Euro in 2018 zur Verfügung. Die Gesamtsummen für den Ü3-Ausbau setzen sich aus Landesmitteln und Mitteln aus dem Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA) zusammen. Neu ist dabei, dass 20 Prozent der Gesamtsumme für den Neubau eingeplant sind. Hierfür sind 15.000 Euro pro Platz veranschlagt. Die Starthilfe wurde verdoppelt und auf 2.000 Euro pro Platz angehoben. Für den Umbau sind 7.000 Euro pro Platz vorgesehen. Die Landesmittel werden auch für den U3-Ausbau (Krippenplätze) geöffnet.
Zur Finanzierung der Änderungen des Kindertagesförderungsgesetzes (KitaFöG), der Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG) und des Tagesbetreuungsbeteiligungs-gesetzes (TKBG) hat das Abgeordnetenhaus mit dem Beschluss über den Doppelhaushalt 2016/2017 hinsichtlich der bezirklichen Ausgaben und Einnahmen im Bereich der Kindertagesbetreuung folgende Beschlüsse gefasst:
• Für die Verbesserung des Personalschlüssels im Krippenbereich (U3) wurden für 2016 zusätzlich 20 Millionen Euro und 40 Millionen Euro für 2017 zur Verfügung gestellt. • Für die Erweiterung der bestehenden Beitragsfreiheit über die 3 Jahre vor der Einschulung hinaus wurden zum Ausgleich der wegfallenden Einnahmen für 2016 zusätzlich 13 Millio- nen Euro und 40,5 Millionen Euro für 2017 berücksichtigt. • Unter anderem insbesondere für die Übernahme der Kita-Betriebskosten, die aufgrund der zusätzlichen Bedarfe für die Betreuung und Integration von Flüchtlingen entstehen, wurde bei Kapitel 2729 der Titel 97101 in 2016 zusätzlich um 28,5 Millionen Euro und in 2017 um 14,1 Millionen Euro erhöht.
Für 2016 erfolgt die Aufteilung der zusätzlichen Mittel im Wege einer vollständigen Basiskorrektur auf der Grundlage der tatsächlich angefallenen Ist-Kosten bzw. Ist-Einnahmen. Für 2017 wird mit der erneuten Fortschreibung der Globalsummen über die Bereitstellung der Mittel informiert.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 1088/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Uwe Brockhausen Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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