Drucksache - 0664/XIX-01
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 11.11.2014Abteilung Schule, Bildung und Kultur
An die Drucksache Nr. 0664-01 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Sporthallenkapazitäten wiederherstellen, Mensaplanung konsolidieren
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.03.2014 - Drucksache Nr. 0664/XIX-01 -:
„Die BVV Reinickendorf begrüßt das Bemühen des Bezirksamtes, die durch den Brand zerstörte Sporthalle an der Ellef-Ringnes-Schule in Heiligensee und die sanierungsbedürftigen Sporthallen der Franz-Marc- und Julius-Leber-Schulen in Tegel so schnell wie möglich wieder nutzbar zu machen. Die BVV Reinickendorf unterstützt die vom Bezirksamt beschlossenen Maßnahmen zur Finanzierung der Wiederherstellung der Sporthallenkapazitäten. Die BVV Reinickendorf empfiehlt dem Bezirksamt, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass der Bezirk für die Jahre 2014 und 2015, aufgrund der außergewöhnlichen und unverschuldeten finanziellen Belastungen, zusätzliche Mittel aus dem Schul- und Sportstättensanierungsprogramm erhält, um wichtige anstehende Maßnahmen zur Schul- und Sportstättensanierung umsetzen zu können. Die BVV Reinickendorf bedauert die Notwendigkeit, den Bau einer Mensa an der Bertha-von-Suttner-Schule zu verschieben. Die BVV unterstreicht die Bedeutung einer Mensa für das europäische Gymnasium im Ortsteil Reinickendorf-Ost und fordert das Bezirksamt auf, die Maßnahme bei der Aufstellung der Investitionsplanung 2015-2019 zu berücksichtigen. Das Bezirksamt wird ersucht, die Verschiebung des Mensabaus zum Anlass zu nehmen, in Zusammenarbeit mit den Gremien der Schule und den für Schule zuständigen bezirklichen Gremien, eine Planung zu erstellen, die im Rahmen der vorgesehenen Investitionssumme sowohl den Erfordernissen moderner öffentlicher Bauten entspricht, als auch von den zukünftigen Nutzern akzeptiert wird.“
wird gem. § 13 BezVG berichtet:
Der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung folgend hat das Bezirksamt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft um Stellungnahme gebeten. Der zuständige Staatssekretär teilte Folgendes mit: „[…] Ich würde es sehr bedauern, wenn infolge der nicht nutzbaren Sporthallen an den genannten Schulen der Sportunterricht ggf. beeinträchtigt sein sollte. Ihrer Bitte, Ihrem Bezirk zusätzliche Mittel aus dem Schulanlagensanierungsprogramm (SSP) zur Verfügung zu stellen, kann aber leider dennoch nicht entsprochen werden, da dies nur zu Lasten anderer Bezirke möglich wäre. In Anbetracht des auch dort – insbesondere im Bereich der Qualifizierung der Sporthallen – vorhandenen unabweisbaren Bedarfs ist dies jedoch nicht vertretbar. Da das SSP nicht nur im Jahr 2014, sondern auch im Jahr 2015 von rd. 32 Mio. € auf rd. 64 Mio. € verdoppelt wurde, stehen Ihrem Bezirk im kommenden Jahr ca. 5,6 Mio. € zur Verfügung, so dass sich aus diesem Sachverhalt die Möglichkeit eröffnet, zumindest teilweise die von Ihnen genannten Sporthallen zu sanieren – Voraussetzung ist allerdings eine entsprechende Prioritätensetzung bei der Anmeldung der Maßnahmen für das SSP 2015. Ich bedauere sehr, darüber hinaus leider keine andere Lösung in Aussicht stellen zu können.“ Das Bezirksamt hat sich darüber hinaus mit der Schulleitung und Vertretern der Gesamtelternkonferenz des Bertha-von-Suttner-Gymnasiums in Verbindung gesetzt und alternative kurzfristige Szenarien zur Lösung der Schulessensversorgung erörtert. Im Ergebnis wurde am 03.07.2014 Vertretern der Schule eine Bauplanung vorgestellt, die eine qualifizierte Cafeteria mit einer Kochküche sowie brandschutzrechtliche Lösungen vorsieht. Die Planung umfasst außerdem die Möglichkeit der temporären Nutzung des gegenüber der Kochküche gelegenen Klassenraumes zur Essenseinnahme in Stoßzeiten. Die Vertreter der Schule wurden gebeten, bezüglich der vorgestellten Lösungsvariante einen verbindlichen Beschluss der Schulkonferenz im Rahmen des Schulgesetzes (§ 76 Abs. 3 Satz 4) zeitnah herbeizuführen. Die Schulkonferenz hat daraufhin der Bauplanung am 11.07.2014 einstimmig zugestimmt. Das Bezirksamt leitet nunmehr die entsprechenden weiteren Planungsschritte ein und wird die Maßnahme im Jahr 2015 realisieren. Aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen des Bezirksamtes und des enorm hohen Staus an baulichen Sanierungsmaßnahmen ist bei einem Vollzug der dargestellten Maßnahmen eine Durchführung der ursprünglich angedachten „Mensalösung“ - auch in adaptierter Form - aus Sicht des Bezirksamtes auf Dauer nicht mehr vorstellbar. Das Bezirksamt ist jedoch davon überzeugt, dass die Kompromisslösung dem Anliegen der Schule nach einer sachgerechten Essensversorgung adäquat Rechnung trägt und darüber hinaus den finanziellen Rahmenbedingungen in einer angemessenen Form entspricht.
Wir bitten, die Beantwortung der Drucksache Nr. 0664/XIX-01 als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Katrin Schultze-BerndtBezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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