Drucksache - 0409/XIX
Sachverhalt:
(Text siehe Anlage) Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 20.08.2013Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
An die Drucksache Nr. 0409 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Reinickendorf vor Fluglärm schützen III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.06.2013 - Drucksache Nr. 0409/XIX -:
"Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass beantragte Lärmschutzmaßnahmen für Anwohnerinnen und Anwohner angemessen gewährt werden."
wird gemäß § 13 BzVG berichtet:
Das Bezirksamt hat sich entsprechend des Beschlusses an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt. Diese teilte dem Bezirksamt Folgendes mit:
"Aufgrund der Notwendigkeit des Weiterbetriebes des Flughafens Berlin-Tegel auf unbestimmte Zeit haben Anwohner Anträge auf Schallschutzmaßnahmen bzw. angemessene Entschädigung in Geld bei der zuständigen Behörde [.] gestellt. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet. Eine Reihe von Anträgen ist bereits geprüft und beschieden worden."
Nach Rechtsauffassung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gilt für den Flughafen Berlin-Tegel als Anspruchsgrundlage auf passive Lärmschutzmaßnahmen weiterhin die Verordnung über die Festlegung des Lärmschutzbereiches von 1976.
"lnwieweit dies zutrifft, wird derzeit vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem laufenden Verwaltungsstreitverfahren um die Ablehnung eines Antrages auf Schallschutz überprüft. Der Ausgang dieses Verfahrens sollte abgewartet werden [.]."
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0409/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Martin Lambert Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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