Drucksache - 0791/XXI-01  

 
 
Betreff: Tempo 30 auf der Straße Alt-Lübars ausweiten
Status:öffentlichBezüglich:
0791/XXI
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Ordnung, Umwelt und Verkehr 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Ordnung, Umwelt und Verkehr 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
13.03.2024 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.10.2023 - Drucksache Nr. 0791/XXI -:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, dass auf der Straße Alt-Lübars zwischen dem Streckenabschnitt Zabel-Krüger-Damm und Quickborner Straße Tempo 30 anzuordnen.“

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt ist der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) um Stellungnahme gebeten. Seitens der zuständigen Staatssekretärin der SenMVKU liegt folgende Antwort vor:

 

„[…] Dieses Anliegen wurde schon mehrfach in den letzten Jahren eingehend betrachtet. Auch nach erneuter Prüfung kann Ihrem Ansinnen aus den folgenden Gründen leider nicht entsprochen werden.

 

Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unter 50 km/h auf Straßen des überörtlichen Verkehrs setzt gemäß § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) grundsätzlich ein besonderes verkehrliches Erfordernis voraus. Dieses wäre u.a. dann gegeben, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die von den Verkehrsteilnehmenden nicht rechtzeitig wahrgenommen werden kann oder eine besondere Aufmerksamkeit erfordert.

 

Auf der Straße Alt-Lübars parken beidseitig versetzt Kraftfahrzeuge (Kfz), die so auch für eine Reduzierung der Geschwindigkeit sorgen und die Kfz-Fahrenden zu vorausschauender und langsamer Fahrweise veranlassen. Durch das Verkehrszeichen „Kurve links“ vor der Kurve Alt-Lübars Ecke Quickborner Straße wird Fahrzeugführenden schon vorab signalisiert, die Geschwindigkeit zu reduzieren. In der Gegenrichtung ist diese Maßnahme aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht erforderlich. Dies bestätigt auch eine Verkehrsunfallabfrage bei der Polizei Berlin, wonach es keinen Anlass für eine Reduzierung der Geschwindigkeit gibt.

 

Ich bedauere, dass ich Ihnen derzeit keine weiteren Maßnahmen in Aussicht stellen kann. […]“

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0791/XXI damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Emine Demirbüken-Wegner                                                                        Julia Schrod-Thiel

Bezirksbürgermeisterin                                                                                Bezirksstadträtin

Anlage/n:

 

Stammbaum:
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