Drucksache - 0791/XXI
Sachverhalt:
Bis auf das erwähnte Teilstück zwischen Zabel-Krüger-Damm und Quickborner Straße gilt auf der Straße Alt-Lübars, beginnend von der Blankenburger Chaussee, bereits Tempo 30. Eine Ausweitung der Geschwindigkeitsbegrenzung würde an dieser Stelle folglich zu besserer Nachvollziehbarkeit für die Verkehrsteilnehmer führen, weil sie durchgängig maximal 30 Km/h fahren würden. Ferner trägt die Begrenzung der Geschwindigkeit an dieser Stelle ganz grundsätzlich zu mehr Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer - inklusive Fußgänger und Radfahrer - bei. Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, auf der Straße Alt-Lübars zwischen dem Streckenabschnitt Zabel-Krüger-Damm und Quickborner Straße Tempo 30 anzuordnen.
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