Auszug - IGSV - auch in Reinickendorf umsetzen  

 
 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 7.15
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: überwiesen
Datum: Mi, 09.12.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort:
Zusatz: Die Zugangsdaten für die ZOOM-Videokonferenz lauten: Meeting-ID: 925 1809 9011 Per Internet: www.zoom.us/join Per Telefon: (030) 5679 5800 (Bitte geben Sie nach Aufforderung die Meeting-ID ein und bestätigen diese mit #. Die nachfolgend abgefragte Telefon-ID wird nicht benötigt, Sie können die Abfrage mit # bestätigen) Hinweise zur Datenvereinbarung von „ZOOM“ finden Sie unter https://zoom.us/de-de/privacy.html Ältestenrat am Montag, den 07.12.2020, 17 Uhr, Meeting ID: 917 689 172 38
2368/XX-01 IGSV - auch in Reinickendorf umsetzen
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
2368/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Wirtschaft, Gesundheit, Integration und Soziales 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.05.2020 - Drucksache Nr. 2368/XX:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, gemäß des Beschlusses des Abgeordnetenhauses zur

Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller

Vielfalt“ (IGSV) vom 15.11.2018 eine Ansprechperson im Bezirksamt Reinickendorf zu

benennen und mit einem Stellenumfang von 75 % aus Landesmitteln auszustatten.

Den vom Beschluss vorgesehenen Ansprechpersonen in den Bezirken kommt hierbei eine

zentrale Aufgabe zu:

  • Sie fungieren als Schnittstelle zur federführenden Senatsverwaltung zu den Themen der

IGSV,

  • stellen die Kommunikation in den Bezirken sowie innerhalb des Bezirksamts und zur

Gesamtkoordinatorin sicher,

  • eruieren Bedarfe in den entsprechenden Handlungsfeldern,
  • stoßen Themen auf Bezirksebene an und koordinieren oder begleiten die Umsetzung,
  • nehmen an Austauschtreffen teil und
  • unterstützen das Monitoring.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat das Anliegen der Bezirksverordnetenversammlung aufgegriffen und sich bei der für Antidiskriminierung sowie bei der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung dafür eingesetzt, die zusätzliche Stelle einer Ansprechperson für die Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ (IGSV) mit einem Stellumfang von 75% aus Landesmitteln zu finanzieren.

Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung hat wie folgt geantwortet:

 

„…Es ist wunderbar, dass die Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf beschlossen hat, eine Ansprechperson für die Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ (IGSV) zu benennen. Ich unterstütze Ihr Anliegen, dass diese Stelle mit einem Stellenumfang von 75% aus Landesmitteln ausgestattet wird und habe dies auch in dem […] Schreiben an Staatssekretär Verrycken, Senatsverwaltung für Finanzen, zum Ausdruck gebracht. Wie sie wissen, sind die Haushaltsverhandlungen 2020/21 abgeschlossen. Daher bin ich hoffnungsvoll, dass Sie zwischenzeitlich Mittel und Wege finden werden, kommissarisch eine Ansprechperson für diese wichtige Initiative zu benennen.“
 

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat wie folgt reagiert:

 

„… Ihren Einsatz für die Initiative Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt (IGSV) und die damit verbundene Absicht eine Ansprechperson im Bezirksamt Reinickendorf zu benennen, begrüße ich ausdrücklich.

 

Der Senatsbeschluss vom 23. Juli 2019 zur IGSV, der nach einer Befassung des Rats der Bürgermeister erfolgte, sieht vor, dass die Umsetzung der Maßnahmen aus den in den Einzelplänen der jeweils zuständigen Verwaltung vorhandenen Mitteln erfolgt. Die Umsetzung der Maßnahmen unterliegt der eigenverantwortlichen Finanzierung der jeweiligen Senatsverwaltung bzw. Bezirksämter. Angesichts der Gesamtsituation im Personalbereich verfügen die Bezirke auch über die finanziellen Möglichkeiten, eine bezirkliche Ansprechperson eigenverantwortlich zu finanzieren. Ich gehe deshalb davon aus, dass einer Einrichtung dieser wichtigen Stelle auch Ihrerseits nichts im Wege steht.“

 

Das Bezirksamt hält die Einrichtung einer Ansprechperson für IGSV für ein wichtiges Anliegen. Allerdings ist eine Finanzierung aus den zugewiesenen Personalmitteln nicht möglich. Bedauerlicherweise hat die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung die von der Bezirksverordnetenversammlung angeregte Finanzierung aus Landesmitteln abgelehnt.

 

Um das Anliegen der Bezirksverordnetenversammlung zumindest ansatzweise aufgreifen zu können, stehen das zuständige Bezirksamtsmitglied und die Gleichstellungsbeauftragte als Ansprechperson zur Verfügung.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 2368/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Frank Balzer       Uwe Brockhausen

Bezirksbürgermeister     Bezirksstadtrat

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

Gemäß Konsensliste Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Abstimmungsergebnis

 

 
 

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