Auszug - Beibehaltung der wohnungsnahen Altglas-Sammelpraxis. Gegen Vermüllung im öffentlichen Straßenland - BVV Reinickendorf lehnt zentrale Altglassammelstellen ab  

 
 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 7.11
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 09.12.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort:
Zusatz: Die Zugangsdaten für die ZOOM-Videokonferenz lauten: Meeting-ID: 925 1809 9011 Per Internet: www.zoom.us/join Per Telefon: (030) 5679 5800 (Bitte geben Sie nach Aufforderung die Meeting-ID ein und bestätigen diese mit #. Die nachfolgend abgefragte Telefon-ID wird nicht benötigt, Sie können die Abfrage mit # bestätigen) Hinweise zur Datenvereinbarung von „ZOOM“ finden Sie unter https://zoom.us/de-de/privacy.html Ältestenrat am Montag, den 07.12.2020, 17 Uhr, Meeting ID: 917 689 172 38
2230/XX-01 Beibehaltung der wohnungsnahen Altglas-Sammelpraxis. Gegen Vermüllung im öffentlichen Straßenland - BVV Reinickendorf lehnt zentrale Altglassammelstellen ab
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
2230/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.05.2020       - Drucksache Nr. 2230/XX -:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die verpflichtende Aufstellung von zentralen Altglassammelstellen im öffentlichen Straßenland gestoppt wird. Ein Verlust von Parkraum, Straßenland, Grün- oder Spielflächen zugunsten von Altglassammelcontainern ist in Reinickendorf zu verhindern. Ein Aufstellen von Sammelbehältern im öffentlichen Straßenland soll nicht zur Verpflichtung werden. Die bisherige dezentrale Altglas-Sammelpraxis auf privaten Grundstücken ist durch den Senat von Berlin zu fördern anstatt zu behindern. Dabei sind Kooperationen mit privaten Unternehmen, wie beispielsweise Verbrauchermärkten, bevorzugt zu vereinbaren. Die Gebühren für Altglassammeltonnen privater Haushalte sollen durch die Förderung reduziert werden.“

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt ist der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) um Stellungnahme gebeten. Folgende Antwort seitens des zuständigen Staatssekretärs liegt vor:

 

[…] Nach dem Verpackungsgesetz obliegt die Ausgestaltung des Sammelsystems für Verkaufsverpackungen den privatwirtschaftlich organisierten Betreibern des dualen Systems. So wollten die Systembetreiber bereits im Jahr 2012 die Altglassammlung in Berlin gänzlich auf Iglus im öffentlichen Straßenland umstellen. Bundesregierung und Bundestag haben bei der Beschlussfassung zum Verpackungsgesetz eine im Bundesrat erfolgreiche Initiative Berlins abgelehnt, wonach den Kommunen das Recht eingeräumt werden sollte, den Dualen Systemen Rahmenvorgaben auch bei der Altglassammlung machen zu können. Vor diesem Hintergrund war eine Kompromisslösung unausweichlich. Die schwierigen Verhandlungen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit den Betreibern des dualen Systems führten im Juli 2017 zu einer Kompromisslösung, mit der unter weitgehender Berücksichtigung des Erhalts der Altglassammlung im Holsystem insbesondere im verdichteten Innenstadtbereich (innerer S-Bahnring) dem politischen Wunsch in den wesentlichen Punkten Rechnung getragen wurde. Danach bleiben zwei Drittel der Behälter im Holsystem stehen und das Netz der Altglassammeliglus soll auf 1.900 Standorte verdichtet werden.

 

Der Ausbau des Bringsystems vereint die Vorteile, dass das Altglas wesentlich besser recyclingfähig ist, weil es kaum vermüllt ist und die Scherben größer sind. Die Altglasentsorgungsunternehmen verursachen weniger Entsorgungsverkehr und somit weniger Abgase, Partikel und Lärm als im Holsystem an jeder einzelnen Anfallstelle. Und soweit das Bringsystem ausgebaut ist, finden Anwohnerinnen und Anwohner die Altglassammeliglus in komfortabler Entfernung vor.

 

Die Umstellung hat gezeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger die Altglassammeliglus als neue Anlaufstelle nutzen. Das einzusammelnde Altglas hat sich in Menge deutlich erhöht und die Qualität spürbar verbessert. Gerade aus Ihrem Bezirk, in dem das Netz der Altglassammeliglus nicht sehr weit ausgebaut ist und einige Wohngebiete gar nicht an die Altglassammlung angeschlossen sind, erreichen mich immer wieder Bürgeranfragen, warum in Reinickendorf so wenig Iglustellplätze vorhanden sind und die Bürgerinnen und Bürger sehr weite Wege zur nächsten Entsorgungsmöglichkeit für ihr Altglas zurücklegen müssen.

 

Hinsichtlich der Altglassammlung direkt bei Einrichtungen des Handels sind die Systembetreiber ihrerseits bemüht, dass bei ihren Kunden (Handelsketten des Lebensmittel- und Getränkehandels) direkt Flächen zur Aufstellung von Altglassammeliglus ausgewiesen werden.

 

Der Senat plant nicht, fördernde Maßnahmen für das Holsystem zu ergreifen. Die zwischen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und den Systembetreibern getroffene Vereinbarung ist für beide Seiten verbindlich. Einen Ausbau des Holsystems sieht die Vereinbarung gerade nicht vor.

 

Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass mit Einführung der dualen Sammlung gebrauchter Verkaufsverpackungen für die Altglassammelbehälter seit 27 Jahren keine Gebühren anfallen. […]“

 

Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin legt Wert auf ein sauberes Erscheinungsbild des Bezirks. Vor dem Hintergrund, dass die Glascontainer häufig Graffiti-Schmierereien dienen und im Umfeld weiterer Müll abgelegt wird, bedauert das Bezirksamt die Umstellung des bisherigen Systems und die daraus folgende Vermehrung der Iglustandorte, auch wegen der zu erwartenden Lärmbelästigung für die Nachbarschaft. Gegenüber SenUVK wurde deshalb dafür geworben, in Kooperation mit dem Einzelhandel auf dessen (Parkplatz-) Flächen Standorte zu finden; wer einkaufen geht, nimmt ohnehin Pfandflaschen mit und könnte selbiges mit Altglas tun.

 

Bei der Prüfung von Standorten für Glascontainer sind Mindestanforderungen zu beachten, wie die Entfernung von der Bordsteinkante, keine Beeinträchtigung von Radwegen und Fußngerverkehr, befestigte Flächen, keine Beeinträchtigungen der Einsehbarkeit von Kreuzungen/Einmündungen sowie angemessener Abstand zur Wohnbebauung. Diese Vorgaben reduzieren die potentiellen Standorte für Glascontainer erheblich. Ein Großteil der beantragten Standorte erfüllt nicht die Mindestanforderungen und ist deshalb nicht genehmigungsfähig. Für die anderen Standorte werden die Genehmigungen aber selbstverständlich erteilt.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 2230/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Frank Balzer       Katrin Schultze-Berndt  

Bezirksbürgermeister               Bezirksstadträtin

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

 

Abstimmungsergebnis

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnete Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Reinickendorf

BVV-Büro

Verkehrsanbindungen