Auszug - Kein Schleifen von Kleingartenanlagen in Reinickendorf
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.12.2018 - Drucksache Nr. 1044/XX -:
„Das Bezirksamt wird aufgefordert, alles dafür zu tun, dass es nicht zu einer Vernichtung von Kleingartenflächen zugunsten großer Wohnbauten in Reinickendorf kommt.“
wird gem. § 13 BezVG berichtet:
Kleingärten nehmen einen wichtigen Teil des öffentlichen Grüns in den Städten ein. Sie bilden einen wichtigen Rückzugsort für viele Tiere und beeinflussen das Stadtklima positiv. Als Ergänzung zur Wohnung dienen sie als Freiraum für die Freizeit am Abend und am Wochenende und als Erlebnisort für Kinder. Kleingärten haben einen hohen gesundheitlichen Wert durch den Anbau von gesundem Obst und Gemüse. In den Anlagen werden zwischenmenschliche Beziehungen und der direkte Kontakt mit der Natur gefördert.
Deshalb stellt das Bezirksamt Kleingartenanlagen planungsrechtlich nicht in Frage. Derzeit werden im Bezirk 14 Bebauungspläne für die Aktivierung von Wohnbauflächen bearbeitet. In keinem dieser Pläne werden Flächen, die derzeit mit Kleingärten belegt sind, für den Wohnungsbau in Anspruch genommen.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 1044/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank BalzerKatrin Schultze-BerndtBezirksbürgermeisterBezirksstadträtin
Vertagung Abstimmungsergebnis:
dafür: CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke dagegen: 0 Enthaltung: 0 |
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