Auszug - Der Schäferseepark als geschützte Grünanlage  

 
 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 2.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: beantwortet
Datum: Mi, 09.01.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:57 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 07.01.2019, 17:00 Uhr, Raum 338
1664/XX Der Schäferseepark als geschützte Grünanlage
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Anton Kulmus 
Drucksache-Art: Einwohneranfrage
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Sachverhalt:

 

Frage an das Bezirksamt:

 

Der Schäferseepark ist eine geschützte Grünanlage (nach Grünanlagengesetz) und ein Gartendenkmal. In der Ausschreibung zum Wettbewerb "Aktives Zentrum Residenzstraße/Wettbewerb/Schäfersee" ist kein Hinweis zu finden, dass der
Schäferseepark eine geschützte Grünanlage ist.

 

Meine Frage:


Welche Maßnahmen wird das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin, bzw. die örtliche untere Umweltbehörde, ab dem Jahr 2019 ergreifen, um den gesetzlichen Vorschriften aus dem Grünanlagengesetz, aus dem Berliner Naturschutzgesetz, aus dem Naturschutzgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, aus den Bestimmungen der europäischen Vogelschutzrichtlinie und aus den Bestimmungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie nachzukommen, damit diesen vorgenannten Gesetzen und Bestimmungen im Sinne der freiheitlich demokratischen Grundordnung Genüge geleistet wird?

 

Beantwortung: Herr BzBm Balzer


 

 
 

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