Drucksache - 1664/XX  

 
 
Betreff: Der Schäferseepark als geschützte Grünanlage
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Anton Kulmus 
Drucksache-Art: Einwohneranfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beantwortung
09.01.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf beantwortet   

Sachverhalt

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Frage an das Bezirksamt:

 

Der Schäferseepark ist eine geschützte Grünanlage (nach Grünanlagengesetz) und ein Gartendenkmal. In der Ausschreibung zum Wettbewerb "Aktives Zentrum Residenzstraße/Wettbewerb/Schäfersee" ist kein Hinweis zu finden, dass der
Schäferseepark eine geschützte Grünanlage ist.

 

Meine Frage:


Welche Maßnahmen wird das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin, bzw. die örtliche untere Umweltbehörde, ab dem Jahr 2019 ergreifen, um den gesetzlichen Vorschriften aus dem Grünanlagengesetz, aus dem Berliner Naturschutzgesetz, aus dem Naturschutzgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, aus den Bestimmungen der europäischen Vogelschutzrichtlinie und aus den Bestimmungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie nachzukommen, damit diesen vorgenannten Gesetzen und Bestimmungen im Sinne der freiheitlich demokratischen Grundordnung Genüge geleistet wird?

 

 
 

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