Auszug - Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Auswertung der erneuten beschränkten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplanverfahren 12-58 für die Egellsstraße 21 (teilweise), Biedenkopfer Straße 42, 44 und 64, Sterkrader Straße 60 und 62 sowie einen Abschnitt der verlängerten Egellsstraße im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Tegel  

 
 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur
TOP: Ö 4.19
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 22.11.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 339, CDU-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
1389/XX Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Auswertung der erneuten beschränkten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplanverfahren 12-58 für die Egellsstraße 21 (teilweise), Biedenkopfer Straße 42, 44 und 64, Sterkrader Straße 60 und 62 sowie einen Abschnitt der verlängerten Egellsstraße im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Tegel
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 25. September 2018 beschlossen:

 

  1. Dem Bericht über die Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplanentwurf 12-58 wird zugestimmt.
  2. Dem Bericht über die Auswertung der erneuten beschränkten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 12-58 wird zugestimmt.

Kenntnisnahme

 


 

 
 

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