Auszug - Bürgerbeteiligung bei Planung und Auswahl von Standorten für Flüchtlingsunterkünfte entsprechend § 25 VwVfG
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen für eine frühzeitige Bürgerbeteiligung bei der Planung und Auswahl von Standorten für Flüchtlingsunterkünfte gemäß § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz einzusetzen, um die Nachbarschaft über das Vorhaben und mögliche Auswirkungen zu informieren.
Durch eine frühzeitige Informationspolitik können Irritationen und Überraschungen in der Nachbarschaft vermieden und die Nachbarschaft motiviert werden, eigene Vorstellungen und Anregungen einzubringen. Nötig ist eine Beteiligung, die nachvollziehbar und transparent ist und dann beginnt, wenn sich Senat und Bezirk auf einen Standort verständigen – und nicht erst, wenn die bauvorbereitenden Maßnahmen – oder der Bau – schon im Gange sind. Dazu braucht es von Anfang an klar benannter Ansprechpartner.
Durch die Bürgerbeteiligung kann kein Standort verhindert werden. Es kann bei der Partizipation in der Regel nur um das Wie, nicht um das Ob gehen.
Annahme mit Mehrheit
Abstimmungsergebnis:
dafür: CDU/SPD/B90/Grüne/FDP/Linke dagegen: / Enthaltung: AfD |
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