Auszug - Shisha-Bars als genehmigungspflichtige Gaststättenbetriebe ausweisen  

 
 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Gesundheit und Soziales Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 08.05.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
0906/XX Shisha-Bars als genehmigungspflichtige Gaststättenbetriebe ausweisen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Wiedenhaupt, Rolf / Meckes, Klaus-Dieter - AfD-Fraktion 
Drucksache-Art: Empfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nach erheblich kontroverser Diskussion bezüglich der jeweils vorhandenen Situation in den Shisha-Bars und dem ungenügenden Wissensstand über die Zugehörigkeit der zuständigen Abteilung des Bezirksamtes (Gesundheit/Wirtschaft/Umwelt bzw. Kontrolle durch Ordnungsamt) wird einerseits von Herrn Walk Abstimmung gefordert, der Frau Skrobek widerspricht und entweder Zurückstellung oder Enthaltung avisiert.

Letztendlich hält Herr Schönebeck die Einhaltung der dem Betrieb dieser Bars notwendigen Kontrollen für am wichtigsten. Herr Walk schlägt die Umwandlung in ein Prüfersuchen vor, dessen Erstellung in die SPD-Fraktion von Frau Klünder verwiesen wird.

Und es erfolgt danach die Abstimmung.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen des Berliner Senats dafür einzusetzen, dass Shisha-Bars zu genehmigungspflichtigen Gaststättenbetrieben erklärt werden; in diesem Zusammenhang müssen Regelungen geschaffen werden, die verpflichtende Anforderungen

        für die Be- und Entlüftung der Gaststätte,

        für die Installationspflicht von Kohlenmonoxid-Messgeräten in der Gaststätte,

        für den Brandschutz der Gaststätte,

        für die Reinigung- und Desinfektion der Shisha-Wasserpfeifen, der Schläuche und der Mundstücke,

        für die Fläche der Gaststätte an sich enthalten.

 

Hierbei müssen der allgemeine Arbeitsschutz der Angestellten, der Gesundheitsschutz der Shisha-Bar-Besucher und vor allem der Jugendschutz im Vordergrund stehen.

 

Der BVV ist bis zum 01.09.2018 zu berichten.
 

Ablehnung mit Mehrheit


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 2 (AfD)   dagegen: 7 (SPD/B90/Grüne/FDP/Linke)   Enthaltung: 6 (CDU)

 
 

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