Auszug - Shisha-Bars als genehmigungspflichtige Gaststättenbetriebe ausweisen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschlussvorschlag:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen des Berliner Senats dafür einzusetzen, dass Shisha-Bars zu genehmigungspflichtigen Gaststättenbetrieben erklärt werden; in diesem Zusammenhang müssen Regelungen geschaffen werden, die verpflichtende Anforderungen für die Be- und Entlüftung der Gaststätte, für die Installationspflicht von Kohlenmonoxid-Messgeräten in der Gaststätte, für den Brandschutz der Gaststätte, für die Reinigung- und Desinfektion der Shisha-Wasserpfeifen, der Schläuche und der Mundstücke, für die Fläche der Gaststätte an sich enthalten.
Hierbei müssen der allgemeine Arbeitsschutz der Angestellten, der Gesundheitsschutz der Shisha-Bar-Besucher und vor allem der Jugendschutz im Vordergrund stehen.
Der BVV ist bis zum 01.09.2018 zu berichten. Gemäß Konsensliste Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales (Mitberatung), an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Ausbildung (Mitberatung) und an den Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten (Federführung) |
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