Auszug - Gesundheitskarte nach dem Bremer Modell Federführung: Ausschuss f. Gesundheit und Soziales  

 
 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration
TOP: Ö 3.1
Gremium: Integrationsausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 27.01.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
0872/XIX Gesundheitskarte nach dem Bremer Modell
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/B90/GrüneBezirksamt - Abt. Jugend, Familie u. Soziales
Verfasser:Gilbert Collé
Marco Käber
Torsten Hauschild
 
Drucksache-Art:EmpfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Adamski und Herr Augner begründen die Drucksache seitens der antragstellenden Fraktionen.

 

Frau Köppen unterbreitet einen Änderungsvorschlag zur Umwandlung in einen Antrag zur Prüfung. Sie begründet dies dahingehend, dass das Bremer Modell aufgrund der größeren Anzahl an Flüchtlingen nicht so einfach in Berlin anzuwenden sei.

 

Der Gesundheitssenator von Berlin habe im RBB am 09.01.2015 die Einführung der Gesundheitskarte in Berlin befürwortet, es müsse lediglich eine bundeseinheitliche Gestaltung analog dem Bremer Modell eingeführt werden, so Frau Hiller-Ewers. Die Stadt Bremen habe erhebliche Kosten durch die Einführung der Gesundheitskarte eingespart.

 

Herr BzStR Höhne führt aus, dass je nach Rechtskreis und tatsächlichem Sachgegenstand zwei Varianten von Vertragsabschlüssen in Berlin zu diesem Thema in Frage kommen. Zum einen wären Verträge zwischen dem Land Berlin und den Verbänden der Krankenkassen möglich, zum anderen können die Krankenkassenverbände spezieller Krankenkassen als Vertragspartner mit der Senatsverwaltung plus allen 12 Berliner Bezirke fungieren.

Er spricht sich für die Einführung der Gesundheitskarte aus, um die Stigmatisierung der Flüchtlinge zu vermeiden.

Der Bezirk Mitte setze sich stark für die Einführung der Gesundheitskarte ein. Ein Beschluss der BVV Mitte wurde im Januar 2015 gefasst.

 

Frau Köppen plädiert weiterhin für eine Prüfung im Hinblick auf die Kosten bzw. Finanzierung, welche Bedingungen eingehalten werden müssen usw.

 

In der sich anschließenden Beratung erfolgt ein gemeinsamer fraktionsübergreifender Änderungsvorschlag zur Drucksache.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Integration sprechen sich einstimmig gegenüber dem federführenden Ausschuss für Gesundheit und Soziales dafür aus, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, die Empfehlung – Drucksache Nr. 0872/XIX –

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass Leistungen nach den §§ 4 und 6 AsylbLG für alle Leistungsberechtigten nach§§ 1, 1a AsylbLG durch die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte in Kooperation mit der GKV analog dem Bremer Modell unbürokratischer und schneller gewährt werden.

 

in folgender geänderter Fassung anzunehmen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass Leistungen nach den §§ 4 und 6 AsylbLG für alle Leistungsberechtigten nach §§ 1, 1a AsylbLG mittels einer Chipkarte gewährt werden, wenn durch die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte in Kooperation mit der GKV analog dem Bremer Modell diese unbürokratischer und schneller gewährt werden können.

 
 

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