Drucksache - 0872/XIX  

 
 
Betreff: Gesundheitskarte nach dem Bremer Modell
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/B90/GrüneBezirksamt - Abt. Jugend, Familie u. Soziales
Verfasser:Gilbert Collé
Marco Käber
Torsten Hauschild
 
Drucksache-Art:EmpfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
10.12.2014 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Integrationsausschuss Beratung
27.01.2015 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Gesundheit und Soziales Beratung
14.04.2015 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
13.05.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
16.09.2015 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Gesundheit und Soziales Beratung
10.11.2015 
44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Empfehlung vom 08.12.2014
Mitberatungsergebnis des Ausschusses für Integration
Beschlussempfehlung vom 15.04.2015
Beschluss vom 15.05.2015
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 22.07.2015

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Text siehe Anlage


 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin                                                                                     21.07. 2015

Abteilung Jugend, Familie und Soziales

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                                               Drucksache Nr. 0872

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

 

Gesundheitskarte nach dem Bremer Modell

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.05.2015 - Drucksache Nr. 0872/XIX -:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass Leistungen nach den für Flüchtlinge und Asylbewerber relevanten gesetzlichen Verfahren durch die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte in Kooperation mit der GKV analog dem Bremer Modell unbürokratischer und schneller gewährt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Verwaltungskosten der GKV nicht steigen.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat sich entsprechend dem Beschluss an den Staatssekretär für Soziales gewandt. Dieser teilte dem Bezirksamt mit Datum vom 25.06.2015 Folgendes mit:

 

„Ich bedanke mich für Ihr o. g. Schreiben, mit dem Sie sich im Auftrag der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf für die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte entsprechend dem Bremer Modell einsetzen.

 

Meine Verwaltung hat sich bereits verschiedentlich mit den angeführten Argumenten beschäftigt. Insgesamt wird danach die Einschätzung geteilt, dass ein Chipkartenverfahren den Verwaltungsaufwand beschränken könnte und auch für Leistungsberechtigte und Arztpraxen eine Verbesserung darstellen würde.

 

Das AsylbLG ist mit Wirkung ab 01.03.2015 novelliert worden. Eine Änderung der Vorgaben zur medizinischen Versorgung ist in diesem Zusammenhang nicht erfolgt, jedoch ist der Personenkreis, für den die Vorschriften des AsylbLG anwendbar sind, reduziert worden. Darüber hinaus ist die in § 2 AsylbLG enthaltene Frist deutlich von 48 auf 15 Monate verkürzt worden. Aus diesen Änderungen folgt, dass das Behandlungsscheinverfahren künftig seltener als bisher Anwendung finden wird.

 

 

 

Gegenüber den zuständigen Bundesministerien hat meine Verwaltung sich für die Einbeziehung aller Hilfeempfänger in das bestehende Chipkartenverfahren nach § 264 Abs. 2 – 7 SGB V ausgesprochen, das aus rechtlichen Gründen bisher Anspruchsberechtigten nach dem SGB XII sowie nach § 2 AsylbLG vorbehalten ist. Bei einer Einbeziehung in das bestehende Chipkartenverfahren könnte auf die geltenden Rahmenvereinbarungen Bezug genommen werden.

Zudem wäre die Höhe der Vergütung von Gesetzes wegen auf bis zu 5 % begrenzt. Alternativ könnte auch eine Änderung des § 264 Abs. 1 SGB V im Sinne einer Begrenzung der Vergütung auf 5 % der Leistungsausgaben hilfreich sein.

 

Unabhängig von möglichen Weichenstellungen auf Bundesebene wird jedoch mit den Kassen geprüft und erörtert, ob unter den derzeitig geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen eine Chipkarte im Land Berlin eingeführt werden könnte.“

 

 

Das Bezirksamt begrüßt die Bemühungen der Senatsverwaltung, sieht aber aufgrund von Erfahrungen bei Verhandlungen mit Krankenkassen die Realisierung im Lauf der aktuellen Legislaturperiode skeptisch. Bei neuen Entwicklungen hinsichtlich dieser Thematik wird das Bezirksamt unaufgefordert den zuständigen Ausschuss informieren.

 

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0872/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Frank Balzer                                                                                     Andreas Höhne

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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