Auszug - Sachstand Ombudstelle Jugendamt
Herr Schreiner informiert über den Sachstand zur Implementierung eines Modellprojekts Ombudschaftliche Verfahren in der Berliner Jugendhilfe. Die Schaffung einer unabhängigen Ombudsstelle dient in Ergänzung der schon vorhandenen Beschwerdeverfahren der Jugendhilfe der Unterstützung und Durchsetzung von Rechten junger Menschen gegenüber öffentlichen und freien Trägern der Kinder und Jugendhilfe. Für die Erprobungsphase (3 Jahre) stehen im Doppelhaushalt 2014/2015 im Jahr 2014 insgesamt 110.000 ? zur Verfügung, in 2015 sind es 130.000 ?. Alle Bezirke beteiligen sich in der Erprobungsphase mit dem symbolischen Wert von 5000 ? pro Bezirk an den Kosten zur Finanzierung. Die Ausschreibung der Ombudsstelle wurde inzwischen im Amtsblatt veröffentlicht.
Herr Höhne ist verhalten skeptisch, ob angesichts der bestehenden vielfältigen und von Beschwerdeführern auch genutzten Möglichkeiten (Dienstbeschwerden, Petitionen u.a.m.) die Einrichtung dieser neuen Institution auch neue Perspektiven eröffnet. Auf Nachfrage, wer letztlich über die Einsetzung der Ombudsstelle entscheidet, stellt er fest, dass dies in der Kompetenz des Senats liege.
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