Auszug - Rückgabe der Besitzrechte an dem rund 457.300 m² großen Gelände des Flughafensees einschließlich der Uferbereiche sowie der damit verbundenen Nutzen und Lasten an den Grundstückseigentümer, die Bundesrepublik Deutschland, mit Wirkung zum 01.01.2014.
Herr Wilhelm bittet um Auskunft, wie das Bezirksamt nach Rückgabe des Geländes an den Bund sicherstellen wolle, dass Erholungssuchende und Badegäste weiterhin an den See gelangen. Er fragt des Weiteren nach, ob bereits Kontakt zur BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) aufgenommen worden und wie der aktuelle Verfahrensstand sei.
Herr BzBm Balzer bestätigt, dass Herr BzStR Lambert Kontakt zur BImA aufgenommen habe und weist auf ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Eigentumsfrage bei sog. "Rückfallvermögen" hin. Die Rückübertragung solle erfolgen, um Gespräche dahingehend anzustoßen, wie der Grundstückseigentümer gedenke, mit dem Grundstück umzugehen. Im Bauausschuss könne auf Nachfrage quartalsweise über den aktuellen Sachstand berichtet werden, so Herr BzBm Balzer.
Im Laufe der sich aus den Nachfragen von Ausschussmitgliedern ergebenden Debatte legt Herr BzBm Balzer dar, dass dem Bezirksamt hohe Kosten für die Beseitigung des täglichen Müllaufkommens sowie den Einbau weiterer Reinigungsanlagen entstehen. Er stellt klar, dass auch der Bezirk Interesse an der Weiterführung des Badebetriebes habe.
Herr Koch bittet das Bezirksamt, im 1. Quartal des nächsten Jahres - auch im Rahmen des Haushaltsausschusses - über den aktuellen Sachstand zu berichten.
Herr Dr. Lühmann sagt zu, das Thema als Besprechungspunkt bei Vorlage neuer Erkenntnisse im 1. Quartal des Jahres 2014 auf die Tagesordnung des Haushaltsausschusses nehmen zu wollen. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Mitglieder des Haushaltsausschusses nehmen die Vorlage zur Kenntnisnahme - Drucksache Nr. 0565/XIX - zur Kenntnis. |
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