Auszug - § 28 GO - Bezirksamtsvorlagen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Gemäß Konsensliste Annahme
Sachverhalt:
§ 28 Bezirksamtsvorlagen neu:
(1) Vorlagen des Bezirksamtes werden, sofern sie 13 Tage vor der Sitzung bei dem / der Vorsteher / Vorsteherin eingegangen sind, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt.
(2) Vorlagen, deren dringliche Erledigung notwendig ist, kann der Vorsteher im Benehmen mit dem Bezirksamt und den Fraktionen in einen oder mehrere Ausschüsse überweisen, bevor sie auf der Tagesordnung stehen und beraten werden. Die Zustimmung der Bezirksverordnetenversammlung ist in der nächsten ordentlichen Sitzung einzuholen.
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Legende
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