Auszug - Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr  

 
 
14. öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses
TOP: Ö 3.6
Gremium: Verkehrsausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 24.10.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 339, CDU-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
0515/XIX Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung u. Gewerbe
Verfasser:Torsten Hauschild
Jens Augner
 
Drucksache-Art:ErsuchenVorlage z. Kenntnisnahme/Zwischenbericht
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Hauschild begründet ausführlich das Ersuchen seitens der antragstellenden Fraktion

Herr Hauschild begründet das Ersuchen seitens der antragstellenden Fraktion ausführlich.

 

Herr BzStR Lambert verneint die Nachfrage von Herrn Marten bezüglich einer Liste oder Übersicht über Einbahnstraßen mit Tempo 30 in Reinickendorf.

 

Herr Teller befürworte nur in Ausnahmefällen eine Öffnung der Einbahnstraßen in beiden Richtungen für den Radverkehr und begründet dies.

 

Herr Zanke erklärt, dass die Straßenverkehrsordnung zuletzt am 01. April novelliert wurde. In dieser Novelle wird ausdrücklich erklärt, dass alle Einbahnstraßen für den Radverkehr zu öffnen sind. Dieses gilt bundesweit. Jedoch müsse jeder Einzelfall auf bestimmte Kriterien und Verwaltungsvorschriften hin geprüft werden. Die Senatsentwicklung für Stadtentwicklung habe ermittelt, dass in Berlin ca. 800 Straßen für den Radverkehr geöffnet werden könnten, davon sind ca. 250 Straßen bereits für den Radverkehr freigegeben. Jeder Bezirk müsse nun prüfen und ggf. die Einbahnstraßen für den Radverkehr freigeben.

 

Auf Nachfrage von Herrn Windisch und Frau Peter verliest Herr Zanke die Kriterien für Einbahnstraßen mit Radverkehr in Gegenrichtung und erläutert Einzelheiten ausführlich (siehe Anlagen 1 und 2).

 

Herr Hauschild unterbreitet den Vorschlag, die Drucksache zu vertagen, damit das Bezirksamt zur nächsten Sitzung eine Liste mit den infrage kommenden Einbahnstraßen vorlegen könne. Anhand dieser Liste könne eine Prioritätenliste für die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr erstellt werden.

 

Auf Nachfrage von Frau Sollfrank verliest Herr Zanke die Verwaltungsvorschrift zum Zeichen 220. Diese enthalte eine "Kann-Regelung" und stellt die Freigabe in das Ermessen (siehe in Anlage 2).

 

Herr Erdmann äußert seinen Unmut, dass nun alle Einbahnstraßen für den Radverkehr geöffnet werden sollen.

 

Herr Schönberg fasst die Einzelheiten der geführten Diskussion zusammen und schlägt Vertagung zur Drucksache vor. Er bittet das Bezirksamt um die gewünschte Liste der infrage kommenden Einbahnstraßen zur nächsten Sitzung. Anschließend könne sich der Ausschuss über eine Prioritätenliste beraten. Die baulichen sowie die finanziellen Auswirkungen müssen ebenfalls noch berücksichtigt werden.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Verkehrsausschusses beschließen einstimmig, die Beratung der Drucksache - Nr. 0515/XIX -

 

Sachverhalt:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, Einbahnstraßen mit Tempo 30 für den Radverkehr in beide Richtungen zu öffnen. Einzelne Ausnahmen sind zu begründen.

 

zu vertagen.

 
 

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