Tagesordnung - 59. teilöffentliche Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 59. teilöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mo, 30.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort:
Zusatz: Die Zugangsdaten für die ZOOM-Videokonferenz lauten: Meeting-ID: 82236917071 Per App: ZOOM Cloud Meetings (für iOS und Android verfügbar) Per Internet: https://zoom.us/j/82236917071 Per Telefon: (030) 5679 5800 (Bitte geben Sie nach Aufforderungdie Meeting-ID ein und bestätigen diese mit #. Die nachfolgend abgefragte Telefon-ID wird nicht benötigt, Sie können die Abfrage mit # bestätigen) Hinweise zur Datenvereinbarung von „ZOOM“ finden Sie unter https://zoom.us/de-de/privacy.html

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Mitteilungen und Festsetzung der Tagesordnung      
Ö 2     Genehmigung der Niederschriften der 57. Sitzung vom 09.06.2021 und der 58. Sitzung vom 14.06.2021      
Ö 3     Beratung von Drucksachen      
Ö 3.1     Mieterberatung durch das Bezirksamt  
2320/XX  
Ö 3.2     Erhöhung der Kontrolldichte während der Grundreinigung der Schulen  
3239/XX  
    VORLAGE
    ALLRIS net Ratsinformation

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, das Facility Management zukünftig während der Grundreinigung der Schulen in den Sommer- und/oder Herbstferien durch Personal des Ordnungsamtes zu unterstützen, um in Zusammenarbeit mit den Schulhausmeistern oder mit anderen verbindlich von der jeweiligen Schule benannten Zuständigen vor Ort in jeder Schule im Bezirk eine Begehung während der Grundreinigung durchzuführen, die v.a. folgendes kontrolliert: 

 

  • dass die vertraglich mit dem Bezirk vereinbarten Reinigungsleistungen qualitativ hochwertig erbracht werden; 

 

  • dass ausschließlich Reinigungspersonal eingesetzt wird, das über einen sichtbaren Lichtbildausweis und Firmenkleidung verfügt (und Personal ansonsten konsequent nach Hause geschickt wird);

 

  • dass nachweislich alle eingesetzten ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer im Besitz einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sind;

 

  • dass der Mindestlohn, die Tariftreue und alle anderen arbeitsrechtlichen Vorgaben gemäß der im Land Berlin geltenden Bestimmungen und Rechtsvorschriften (insb. BerlAVG und AentG) eingehalten werden, was im Zweifelsfall durch die Lohnabrechnung festzustellen ist.
   
    12.05.2021 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 12.6 - überwiesen
    Beschluss

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, das Facility Management zukünftig während der Grundreinigung der Schulen in den Sommer- und/oder Herbstferien durch Personal des Ordnungsamtes zu unterstützen, um in Zusammenarbeit mit den Schulhausmeistern oder mit anderen verbindlich von der jeweiligen Schule benannten Zuständigen vor Ort in jeder Schule im Bezirk eine Begehung während der Grundreinigung durchzuführen, die v.a. folgendes kontrolliert: 

 

  • dass die vertraglich mit dem Bezirk vereinbarten Reinigungsleistungen qualitativ hochwertig erbracht werden; 

 

  • dass ausschließlich Reinigungspersonal eingesetzt wird, das über einen sichtbaren Lichtbildausweis und Firmenkleidung verfügt (und Personal ansonsten konsequent nach Hause geschickt wird);

 

  • dass nachweislich alle eingesetzten ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer im Besitz einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sind;

 

  • dass der Mindestlohn, die Tariftreue und alle anderen arbeitsrechtlichen Vorgaben gemäß der im Land Berlin geltenden Bestimmungen und Rechtsvorschriften (insb. BerlAVG und AentG) eingehalten werden, was im Zweifelsfall durch die Lohnabrechnung festzustellen ist.

 

Gemäß Konsensliste Überweisung an den Hauptausschuss (Federführung), an den Schulausschuss (Mitberatung) und an den Bauausschuss (Mitberatung)

Abstimmungsergebnis

 

   
    01.06.2021 - Bauausschuss
    Ö 4.1 - im Ausschuss abgelehnt
    Beschluss

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, das Facility Management zukünftig während der Grundreinigung der Schulen in den Sommer- und/oder Herbstferien durch Personal des Ordnungsamtes zu unterstützen, um in Zusammenarbeit mit den Schulhausmeistern oder mit anderen verbindlich von der jeweiligen Schule benannten Zuständigen vor Ort in jeder Schule im Bezirk eine Begehung während der Grundreinigung durchzuführen, die v.a. folgendes kontrolliert: 

 

  • dass die vertraglich mit dem Bezirk vereinbarten Reinigungsleistungen qualitativ hochwertig erbracht werden; 

 

  • dass ausschließlich Reinigungspersonal eingesetzt wird, das über einen sichtbaren Lichtbildausweis und Firmenkleidung verfügt (und Personal ansonsten konsequent nach Hause geschickt wird);

 

  • dass nachweislich alle eingesetzten ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer im Besitz einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sind;

 

  • dass der Mindestlohn, die Tariftreue und alle anderen arbeitsrechtlichen Vorgaben gemäß der im Land Berlin geltenden Bestimmungen und Rechtsvorschriften (insb. BerlAVG und AentG) eingehalten werden, was im Zweifelsfall durch die Lohnabrechnung festzustellen ist.

 

Ablehnung

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 2 (B90/Grüne/Linke)    dagegen: 9 (CDU/AfD/FDP)   Enthaltung: 4 (SPD)

   
    03.06.2021 - Schulausschuss
    Ö 4.1 - im Ausschuss abgelehnt
    Beschluss

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, das Facility Management zukünftig während der Grundreinigung der Schulen in den Sommer- und/oder Herbstferien durch Personal des Ordnungsamtes zu unterstützen, um in Zusammenarbeit mit den Schulhausmeistern oder mit anderen verbindlich von der jeweiligen Schule benannten Zuständigen vor Ort in jeder Schule im Bezirk eine Begehung während der Grundreinigung durchzuführen, die v.a. folgendes kontrolliert: 

 

  • dass die vertraglich mit dem Bezirk vereinbarten Reinigungsleistungen qualitativ hochwertig erbracht werden; 

 

  • dass ausschließlich Reinigungspersonal eingesetzt wird, das über einen sichtbaren Lichtbildausweis und Firmenkleidung verfügt (und Personal ansonsten konsequent nach Hause geschickt wird);

 

  • dass nachweislich alle eingesetzten ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer im Besitz einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sind;

 

  • dass der Mindestlohn, die Tariftreue und alle anderen arbeitsrechtlichen Vorgaben gemäß der im Land Berlin geltenden Bestimmungen und Rechtsvorschriften (insb. BerlAVG und AentG) eingehalten werden, was im Zweifelsfall durch die Lohnabrechnung festzustellen ist.

 

Ablehnung

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 2 (B90/Grüne/Linke)   dagegen: 8 (CDU/AfD)   Enthaltung: 5 (SPD/FDP)

   
    08.09.2021 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 10.37 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Beschluss

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie das Facility Management zukünftig während der Grundreinigung der Schulen in den Sommer- und/oder Herbstferien unterstützt werden kann, um in Zusammenarbeit mit den Schulhausmeistern oder mit anderen verbindlich von der jeweiligen Schule benannten Zuständigen vor Ort in jeder Schule im Bezirk eine Begehung während der Grundreinigung durchzuführen, die v.a. folgendes kontrolliert:

 

dass die vertraglich mit dem Bezirk vereinbarten Reinigungsleistungen qualitativ hochwertig erbracht werden;

 

dass ausschließlich Reinigungspersonal eingesetzt wird, das über einen sichtbaren Lichtbildausweis und Firmenkleidung verfügt (und Personal ansonsten konsequent nach Hause geschickt wird);

 

dass nachweislich alle eingesetzten ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer im Besitz einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sind;

 

dass der Mindestlohn, die Tariftreue und alle anderen arbeitsrechtlichen Vorgaben gemäß der im Land Berlin geltenden Bestimmungen und Rechtsvorschriften (insb. BerlAVG und AentG) eingehalten werden, was im Zweifelsfall durch die Lohnabrechnung festzustellen ist.

 

Gemäß Konsensliste Annahme

Abstimmungsergebnis

 

Ö 3.3     Zusätzliche Schutzräume aus dem Bezirkshaushalt finanzieren  
3294/XX  
Ö 3.4     Erhöhung des Baumpflegeetats  
3295/XX  
Ö 3.5     Erhöhung der hauptberuflichen Altenpflegekräfte  
3296/XX  
Ö 4     Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 5     Verschiedenes      
N 6       (nichtöffentlich)      
                 
 
 

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