Tagesordnung - 11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sozialraumorientierung  

 
 
Bezeichnung: 11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sozialraumorientierung
Gremium: Ausschuss für Sozialraumorientierung
Datum: Do, 18.10.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
Anlagen:
Präsentation Bezirksregionenprofil Reinickendorf OST 2
Präsentation Bezirksregionenprofil MV 2 (Rollbergesiedlung)

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Mitteilungen und Festsetzung der Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift der 10. Sitzung vom 21.06.2018      
Ö 3  
Wahl eines/r neuen Schriftführers/in      
Ö 3.1  
Wahl einer/s neuen stellvertretenden Ausschussvorsitzenden      
Ö 4     Besprechungspunkte      
Ö 4.1  
Präsentation der Bezirksregionenprofile Ost 2 und MV 2      
Ö 5     Beratung von Drucksachen      
Ö 5.1  
Beobachtung weiterer potenzieller sozialer Erhaltungsgebiete  
1375/XX  
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Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
 

Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht, mindestens jährlich anhand von geeigneten Indikatoren die Reinickendorfer Planungsräume zu beobachten, um rechtzeitig Verdrängungsprozesse zu erkennen und auf dieser Grundlage vertiefende Untersuchungen zur Festsetzung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete zu veranlassen. Hierbei ist in erster Linie auf Indikatoren zurückzugreifen, die ohnehin seitens der Verwaltung (BA oder SenSW) erhoben oder vom AfS bereitgestellt werden (z. B. Zahl der Umwandlungen, auslaufende Sozial- und Mietpreisbindungen, Anteil der Transferleistungsempfänger u. Ä.). Der BVV ist einmal jährlich nach Vorliegen der einschlägigen Daten (voraussichtlich am Ende des 2. Quartals) zu berichten.

   
    10.10.2018 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 13.13 - überwiesen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
 

Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht, mindestens jährlich anhand von geeigneten Indikatoren die Reinickendorfer Planungsräume zu beobachten, um rechtzeitig Verdrängungsprozesse zu erkennen und auf dieser Grundlage vertiefende Untersuchungen zur Festsetzung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete zu veranlassen. Hierbei ist in erster Linie auf Indikatoren zurückzugreifen, die ohnehin seitens der Verwaltung (BA oder SenSW) erhoben oder vom AfS bereitgestellt werden (z. B. Zahl der Umwandlungen, auslaufende Sozial- und Mietpreisbindungen, Anteil der Transferleistungsempfänger u. Ä.). Der BVV ist einmal jährlich nach Vorliegen der einschlägigen Daten (voraussichtlich am Ende des 2. Quartals) zu berichten.

 

Gemäß Konsensliste Überweisung an den Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur (Federführung) und an den Ausschuss für Sozialraumorientierung (mitberatend)

 

 

   
    18.10.2018 - Ausschuss für Sozialraumorientierung
    Ö 5.1 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
 

Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht, mindestens jährlich anhand von geeigneten Indikatoren die Reinickendorfer Planungsräume zu beobachten, um rechtzeitig Verdrängungsprozesse zu erkennen und auf dieser Grundlage vertiefende Untersuchungen zur Festsetzung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete zu veranlassen. Hierbei ist in erster Linie auf Indikatoren zurückzugreifen, die ohnehin seitens der Verwaltung (BA oder SenSW) erhoben oder vom AfS bereitgestellt werden (z. B. Zahl der Umwandlungen, auslaufende Sozial- und Mietpreisbindungen, Anteil der Transferleistungsempfänger u. Ä.). Der BVV ist einmal jährlich nach Vorliegen der einschlägigen Daten (voraussichtlich am Ende des 2. Quartals) zu berichten.

 

Vertagung

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 15 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    15.11.2018 - Ausschuss für Sozialraumorientierung
    Ö 4.1 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
 

Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht, mindestens jährlich anhand von geeigneten Indikatoren die Reinickendorfer Planungsräume zu beobachten, um rechtzeitig Verdrängungsprozesse zu erkennen und auf dieser Grundlage vertiefende Untersuchungen zur Festsetzung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete zu veranlassen. Hierbei ist in erster Linie auf Indikatoren zurückzugreifen, die ohnehin seitens der Verwaltung (BA oder SenSW) erhoben oder vom AfS bereitgestellt werden (z. B. Zahl der Umwandlungen, auslaufende Sozial- und Mietpreisbindungen, Anteil der Transferleistungsempfänger u. Ä.). Der BVV ist einmal jährlich nach Vorliegen der einschlägigen Daten (voraussichtlich am Ende des 2. Quartals) zu berichten.

 

in folgender geänderter Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
 

Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht, regelmäßig mindestens alle zwei Jahre anhand von geeigneten Indikatoren die Reinickendorfer Planungsräume zu beobachten, um rechtzeitig Verdrängungsprozesse zu erkennen und auf dieser Grundlage vertiefende Untersuchungen zur Festsetzung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete zu veranlassen. Hierbei ist in erster Linie auf Indikatoren zurückzugreifen, die ohnehin seitens der Verwaltung (BA oder SenSW) erhoben oder vom AfS bereitgestellt werden (z. B. Zahl der Umwandlungen, auslaufende Sozial- und Mietpreisbindungen, Anteil der Transferleistungsempfänger u. Ä.). Der BVV ist nach Vorliegen der einschlägigen Daten (voraussichtlich am Ende des 2. Quartals) zu berichten.

 

anzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (5 CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/Linke)   dagegen: 1 (FDP)   Enthaltung: 0

   
    29.11.2018 - Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur
    Ö 4.17 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
 

Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht, mindestens jährlich anhand von geeigneten Indikatoren die Reinickendorfer Planungsräume zu beobachten, um rechtzeitig Verdrängungsprozesse zu erkennen und auf dieser Grundlage vertiefende Untersuchungen zur Festsetzung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete zu veranlassen. Hierbei ist in erster Linie auf Indikatoren zurückzugreifen, die ohnehin seitens der Verwaltung (BA oder SenSW) erhoben oder vom AfS bereitgestellt werden (z. B. Zahl der Umwandlungen, auslaufende Sozial- und Mietpreisbindungen, Anteil der Transferleistungsempfänger u. Ä.). Der BVV ist einmal jährlich nach Vorliegen der einschlägigen Daten (voraussichtlich am Ende des 2. Quartals) zu berichten.

 

Vertagung

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 15 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    24.01.2019 - Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur
    Ö 4.15 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht, mindestens jährlich anhand von geeigneten Indikatoren die Reinickendorfer Planungsräume zu beobachten, um rechtzeitig Verdrängungsprozesse zu erkennen und auf dieser Grundlage vertiefende Untersuchungen zur Festsetzung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete zu veranlassen. Hierbei ist in erster Linie auf Indikatoren zurückzugreifen, die ohnehin seitens der Verwaltung (BA oder SenSW) erhoben oder vom AfS bereitgestellt werden (z. B. Zahl der Umwandlungen, auslaufende Sozial- und Mietpreisbindungen, Anteil der Transferleistungsempfänger u. Ä.). Der BVV ist einmal jährlich nach Vorliegen der einschlägigen Daten (voraussichtlich am Ende des 2. Quartals) zu berichten.

 

Vertagung

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 14 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    31.01.2019 - Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur
    Ö 3.11 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht, mindestens jährlich anhand von geeigneten Indikatoren die Reinickendorfer Planungsräume zu beobachten, um rechtzeitig Verdrängungsprozesse zu erkennen und auf dieser Grundlage vertiefende Untersuchungen zur Festsetzung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete zu veranlassen. Hierbei ist in erster Linie auf Indikatoren zurückzugreifen, die ohnehin seitens der Verwaltung (BA oder SenSW) erhoben oder vom AfS bereitgestellt werden (z. B. Zahl der Umwandlungen, auslaufende Sozial- und Mietpreisbindungen, Anteil der Transferleistungsempfänger u. Ä.). Der BVV ist einmal jährlich nach Vorliegen der einschlägigen Daten (voraussichtlich am Ende des 2. Quartals) zu berichten.

 

Vertagung

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 15 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    20.02.2019 - Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur
    Ö 4.2 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht, mindestens jährlich anhand von geeigneten Indikatoren die Reinickendorfer Planungsräume zu beobachten, um rechtzeitig Verdrängungsprozesse zu erkennen und auf dieser Grundlage vertiefende Untersuchungen zur Festsetzung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete zu veranlassen. Hierbei ist in erster Linie auf Indikatoren zurückzugreifen, die ohnehin seitens der Verwaltung (BA oder SenSW) erhoben oder vom AfS bereitgestellt werden (z. B. Zahl der Umwandlungen, auslaufende Sozial- und Mietpreisbindungen, Anteil der Transferleistungsempfänger u. Ä.). Der BVV ist einmal jährlich nach Vorliegen der einschlägigen Daten (voraussichtlich am Ende des 2. Quartals) zu berichten.

 

in geänderter Fassung:

 

Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht, regelmäßig mindestens alle zwei Jahre anhand von geeigneten Indikatoren die Reinickendorfer Planungsräume zu beobachten, um rechtzeitig Verdrängungsprozesse zu erkennen und auf dieser Grundlage vertiefende Untersuchungen zur Festsetzung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete zu veranlassen. Hierbei ist in erster Linie auf Indikatoren zurückzugreifen, die ohnehin seitens der Verwaltung (BA oder SenSW) erhoben oder vom AfS bereitgestellt werden (z. B. Zahl der Umwandlungen, auslaufende Sozial- und Mietpreisbindungen, Anteil der Transferleistungsempfänger u. Ä.). Der BVV ist nach Vorliegen der einschlägigen Daten (voraussichtlich am Ende des 2. Quartals) zu berichten.

 

anzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 12 (4 CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 2 (1 CDU/FDP)

   
    13.03.2019 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 10.9 - mit Änderungen in der BVV beschlossen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht, mindestens jährlich anhand von geeigneten Indikatoren die Reinickendorfer Planungsräume zu beobachten, um rechtzeitig Verdrängungsprozesse zu erkennen und auf dieser Grundlage vertiefende Untersuchungen zur Festsetzung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete zu veranlassen. Hierbei ist in erster Linie auf Indikatoren zurückzugreifen, die ohnehin seitens der Verwaltung (BA oder SenSW) erhoben oder vom AfS bereitgestellt werden (z. B. Zahl der Umwandlungen, auslaufende Sozial- und Mietpreisbindungen, Anteil der Transferleistungsempfänger u. Ä.). Der BVV ist einmal jährlich nach Vorliegen der einschlägigen Daten (voraussichtlich am Ende des 2. Quartals) zu berichten.

 

in geänderter Fassung:

 

Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht, regelmäßig mindestens alle zwei Jahre anhand von geeigneten Indikatoren die Reinickendorfer Planungsräume zu beobachten, um rechtzeitig Verdrängungsprozesse zu erkennen und auf dieser Grundlage vertiefende Untersuchungen zur Festsetzung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete zu veranlassen. Hierbei ist in erster Linie auf Indikatoren zurückzugreifen, die ohnehin seitens der Verwaltung (BA oder SenSW) erhoben oder vom AfS bereitgestellt werden (z. B. Zahl der Umwandlungen, auslaufende Sozial- und Mietpreisbindungen, Anteil der Transferleistungsempfänger u. Ä.). Der BVV ist nach Vorliegen der einschlägigen Daten (voraussichtlich am Ende des 2. Quartals) zu berichten.

 

Gemäß Konsensliste Annahme

 

Ö 5.2  
Leitlinien für Bürgerbeteiligung in Reinickendorf erarbeiten  
1407/XX  
Ö 6     Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 7     Verschiedenes      
                 
 
 

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