Tagesordnung - 12. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 12. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Do, 14.09.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:05 Anlass: Sondersitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Mitteilungen und Festsetzung der Tagesordnung      
Ö 2  
Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Doppelhaushalt) Zweite Lesung des Haushalts hierzu: Beratung der Anträge der Fraktionen zum Haushaltsplanentwurf 2018 / 2019  
Enthält Anlagen
0473/XX  
Ö 2.1  
Änderungen am Zahlenteil des Entwurfs des Bezirkshaushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Doppelhaushalt) - Nachschiebeliste -  
Enthält Anlagen
0473/XX-01  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

1. Gegenstand des Antrages:

Änderungen am Zahlenteil des Entwurfs des Bezirkshaushaltsplans Reinickendorf
für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Doppelhaushalt) 
- Nachschiebeliste -

 

2.  Beschlussentwurf:

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der vom Bezirksamt vorgelegte Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Drucksache Nr. 0473/XX) wird mit den aus der Anlage ersichtlichen Ansatzänderungen beschlossen.

 

3.  Begründung:

Mit Schreiben vom 10. Juli 2017 hat die Senatsverwaltung für Finanzen die Ergebnisse der technischen Fortschreibung der Globalsummen für die Jahre 2018/2019 übermittelt. Neben kleineren Berechnungskorrekturen wurden mit der technischen Fortschreibung u.a. die Ergebnisse der AG Ressourcensteuerung und der Beschluss der Jugendstadträte für die Beibehaltung des bisherigen Modellanteils von 22 Prozent (statt bisher 33 Prozent) bei der Planmengenermittlung für die produktbezogene HzE-Zuweisung für das Haushaltsjahr 2018 umgesetzt.

Darüber hinaus sind durch das Vorliegen von Bauplanungsunterlagen zu den investiven Neubeginnern in 2018 und 2019 Ansatzänderungen notwendig geworden.

Die Erläuterungen bei den betreffenden Titeln werden im Rahmen der Erstellung des Druckstücks angepasst.

 

4. Rechtsgrundlage:

Art. 72 (1) VvB, § 26 a LHO, § 12 (2) Nr. 1  BezVG

 

5. Haushaltsmäßige Auswirkungen:

Die konkreten Änderungen am Zahlenteil des Entwurfs des Bezirkshaushaltsplans und damit die haushaltsmäßigen Auswirkungen ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Übersicht (Nachschiebeliste). In Summe steigt das Haushaltsvolumen im Jahr 2018 um 647 Tsd. € und nimmt im Jahr 2019 um 170 Tsd. € ab.

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

   
    13.09.2017 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 9.1 - überwiesen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

1.Gegenstand des Antrages:

Änderungen am Zahlenteil des Entwurfs des Bezirkshaushaltsplans Reinickendorf
für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Doppelhaushalt)
- Nachschiebeliste -

 

2. Beschlussentwurf:

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der vom Bezirksamt vorgelegte Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Drucksache Nr. 0473/XX) wird mit den aus der Anlage ersichtlichen Ansatzänderungen beschlossen.

 

3. Begründung:

Mit Schreiben vom 10. Juli 2017 hat die Senatsverwaltung für Finanzen die Ergebnisse der technischen Fortschreibung der Globalsummen für die Jahre 2018/2019 übermittelt. Neben kleineren Berechnungskorrekturen wurden mit der technischen Fortschreibung u.a. die Ergebnisse der AG Ressourcensteuerung und der Beschluss der Jugendstadträte für die Beibehaltung des bisherigen Modellanteils von 22 Prozent (statt bisher 33 Prozent) bei der Planmengenermittlung für die produktbezogene HzE-Zuweisung für das Haushaltsjahr 2018 umgesetzt.

Darüber hinaus sind durch das Vorliegen von Bauplanungsunterlagen zu den investiven Neubeginnern in 2018 und 2019 Ansatzänderungen notwendig geworden.

Die Erläuterungen bei den betreffenden Titeln werden im Rahmen der Erstellung des Druckstücks angepasst.

 

4.Rechtsgrundlage:

Art. 72 (1) VvB, § 26 a LHO, § 12 (2) Nr. 1  BezVG

 

5.Haushaltsmäßige Auswirkungen:

Die konkreten Änderungen am Zahlenteil des Entwurfs des Bezirkshaushaltsplans und damit die haushaltsmäßigen Auswirkungen ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Übersicht (Nachschiebeliste). In Summe steigt das Haushaltsvolumen im Jahr 2018 um 647 Tsd. € und nimmt im Jahr 2019 um 170 Tsd. € ab.

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

Überweisung an den Hauptausschuss

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: CDU, SPD, AfD, B90/Grüne, FDP, Die Linke     dagegen: /     Enthaltung: /

   
    14.09.2017 - Hauptausschuss
    Ö 2.1 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

1.Gegenstand des Antrages:

Änderungen am Zahlenteil des Entwurfs des Bezirkshaushaltsplans Reinickendorf
für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Doppelhaushalt)
- Nachschiebeliste -

 

2. Beschlussentwurf:

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der vom Bezirksamt vorgelegte Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Drucksache Nr. 0473/XX) wird mit den aus der Anlage ersichtlichen Ansatzänderungen beschlossen.

 

3. Begründung:

Mit Schreiben vom 10. Juli 2017 hat die Senatsverwaltung für Finanzen die Ergebnisse der technischen Fortschreibung der Globalsummen für die Jahre 2018/2019 übermittelt. Neben kleineren Berechnungskorrekturen wurden mit der technischen Fortschreibung u.a. die Ergebnisse der AG Ressourcensteuerung und der Beschluss der Jugendstadträte für die Beibehaltung des bisherigen Modellanteils von 22 Prozent (statt bisher 33 Prozent) bei der Planmengenermittlung für die produktbezogene HzE-Zuweisung für das Haushaltsjahr 2018 umgesetzt.

Darüber hinaus sind durch das Vorliegen von Bauplanungsunterlagen zu den investiven Neubeginnern in 2018 und 2019 Ansatzänderungen notwendig geworden.

Die Erläuterungen bei den betreffenden Titeln werden im Rahmen der Erstellung des Druckstücks angepasst.

 

4.Rechtsgrundlage:

Art. 72 (1) VvB, § 26 a LHO, § 12 (2) Nr. 1  BezVG

 

5.Haushaltsmäßige Auswirkungen:

Die konkreten Änderungen am Zahlenteil des Entwurfs des Bezirkshaushaltsplans und damit die haushaltsmäßigen Auswirkungen ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Übersicht (Nachschiebeliste). In Summe steigt das Haushaltsvolumen im Jahr 2018 um 647 Tsd. € und nimmt im Jahr 2019 um 170 Tsd. € ab.

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

 

vertagt

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)dagegen: 0Enthaltung: 0

 

   
    18.09.2017 - Hauptausschuss
    Ö 2.1 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

1.Gegenstand des Antrages:

Änderungen am Zahlenteil des Entwurfs des Bezirkshaushaltsplans Reinickendorf
für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Doppelhaushalt)
- Nachschiebeliste -

 

2. Beschlussentwurf:

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der vom Bezirksamt vorgelegte Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Drucksache Nr. 0473/XX) wird mit den aus der Anlage ersichtlichen Ansatzänderungen beschlossen.

 

3. Begründung:

Mit Schreiben vom 10. Juli 2017 hat die Senatsverwaltung für Finanzen die Ergebnisse der technischen Fortschreibung der Globalsummen für die Jahre 2018/2019 übermittelt. Neben kleineren Berechnungskorrekturen wurden mit der technischen Fortschreibung u.a. die Ergebnisse der AG Ressourcensteuerung und der Beschluss der Jugendstadträte für die Beibehaltung des bisherigen Modellanteils von 22 Prozent (statt bisher 33 Prozent) bei der Planmengenermittlung für die produktbezogene HzE-Zuweisung für das Haushaltsjahr 2018 umgesetzt.

Darüber hinaus sind durch das Vorliegen von Bauplanungsunterlagen zu den investiven Neubeginnern in 2018 und 2019 Ansatzänderungen notwendig geworden.

Die Erläuterungen bei den betreffenden Titeln werden im Rahmen der Erstellung des Druckstücks angepasst.

 

4.Rechtsgrundlage:

Art. 72 (1) VvB, § 26 a LHO, § 12 (2) Nr. 1  BezVG

 

5.Haushaltsmäßige Auswirkungen:

Die konkreten Änderungen am Zahlenteil des Entwurfs des Bezirkshaushaltsplans und damit die haushaltsmäßigen Auswirkungen ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Übersicht (Nachschiebeliste). In Summe steigt das Haushaltsvolumen im Jahr 2018 um 647 Tsd. € und nimmt im Jahr 2019 um 170 Tsd. € ab.

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

 

einstimmig beschlossen

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU / SPD / AfD / B90/Grüne / FDP / Linke)dagegen: 0Enthaltung: 0

   
    20.09.2017 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 2.2 - mit Änderungen in der BVV beschlossen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

1.Gegenstand des Antrages:

Änderungen am Zahlenteil des Entwurfs des Bezirkshaushaltsplans Reinickendorf
für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Doppelhaushalt)
- Nachschiebeliste -

 

2. Beschlussentwurf:

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der vom Bezirksamt vorgelegte Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Drucksache Nr. 0473/XX) wird mit den aus der Anlage ersichtlichen Ansatzänderungen beschlossen.

 

3. Begründung:

Mit Schreiben vom 10. Juli 2017 hat die Senatsverwaltung für Finanzen die Ergebnisse der technischen Fortschreibung der Globalsummen für die Jahre 2018/2019 übermittelt. Neben kleineren Berechnungskorrekturen wurden mit der technischen Fortschreibung u.a. die Ergebnisse der AG Ressourcensteuerung und der Beschluss der Jugendstadträte für die Beibehaltung des bisherigen Modellanteils von 22 Prozent (statt bisher 33 Prozent) bei der Planmengenermittlung für die produktbezogene HzE-Zuweisung für das Haushaltsjahr 2018 umgesetzt.

Darüber hinaus sind durch das Vorliegen von Bauplanungsunterlagen zu den investiven Neubeginnern in 2018 und 2019 Ansatzänderungen notwendig geworden.

Die Erläuterungen bei den betreffenden Titeln werden im Rahmen der Erstellung des Druckstücks angepasst.

 

4.Rechtsgrundlage:

Art. 72 (1) VvB, § 26 a LHO, § 12 (2) Nr. 1  BezVG

 

5.Haushaltsmäßige Auswirkungen:

Die konkreten Änderungen am Zahlenteil des Entwurfs des Bezirkshaushaltsplans und damit die haushaltsmäßigen Auswirkungen ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Übersicht (Nachschiebeliste). In Summe steigt das Haushaltsvolumen im Jahr 2018 um 647 Tsd. € und nimmt im Jahr 2019 um 170 Tsd. € ab.

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

 

Annahme

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke   dagegen: /   Enthaltung: /

Ö 3     Beratung von Drucksachen      
Ö 3.1  
Verfahren bei Sanierungsmitteln vereinfachen
0399/XX  
Ö 4  
Verschiedenes      
                 
 
 

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