AKTUELLES

Stellungnahme der LAG der bezirklichen Partizipations- und Integrationsbeauftragten zum Zulassungsstopp der freiwilligen Integrationskurse

Sehr geehrter Herr Bundesminister Dobrindt, sehr geehrte Verantwortliche,

mit großer Sorge nehmen wir als Landesarbeitsgemeinschaft der bezirklichen Partizipations- und Integrationsbeauftragten des Landes Berlin die im Rundschreiben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 9. Februar 2026 angekündigte Entscheidung zur Kenntnis, keine neuen Zulassungen zu Integrationskursen nach § 44 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz zu erteilen. Angesichts der erheblichen integrations- und arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen fordern wir eine erneute Prüfung dieser Entscheidung.

Der Zulassungsstopp bedeutet faktisch eine grundlegende Einschränkung der Unterstützung von Neuzugewanderten. Während Integrationskurse bislang auch über die Ermessensregelung des § 44 Abs. 4 AufenthG zugänglich waren, profitieren künftig im Wesentlichen nur noch Personen mit gesetzlichem Anspruch nach § 44 Abs. 1 AufenthG oder mit einer behördlichen Verpflichtung nach § 44a AufenthG. Gerade die Möglichkeit der Ermessenszulassung hat in den vergangenen Jahren vielen Menschen einen frühen Einstieg in den Spracherwerb ermöglicht. Gerade auch dann, wenn ein formaler Anspruch (noch) nicht bestand.

Betroffen sind insbesondere Menschen im laufenden Asylverfahren, Geduldete, Geflüchtete aus der Ukraine sowie EU-Bürger*innen ohne unmittelbaren Teilnahmeanspruch. Im ersten Halbjahr 2025 machten ukrainische Geflüchtete allein fast ein Drittel aller Integrationskursteilnehmenden aus. Dieser Gruppe wird nun der Zugang systematisch versperrt. Nach Prognosen der Bundesregierung sollten im Jahr 2026 rund 314.000 Menschen an Integrationskursen teilnehmen. Etwa 129.500 und damit 40 Prozent wären über § 44 Abs. 4 AufenthG zugelassen worden. Der Zulassungsstopp entzieht damit einer großen Zahl potenzieller Teilnehmer*innen den Zugang zu systematischer Sprachförderung.

Dabei ist Sprache nachweislich der zentrale Schlüssel zur Integration in den Arbeitsmarkt und Teilhabe in der Gesellschaft. Analysen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigen, dass Integrationskurse deutlich dazu beitragen, dass Geflüchtete Arbeit finden. Insbesondere für Frauen steigen die Beschäftigungschancen nach Kursabschluss erheblich. Eine OECD-Studie aus dem Jahr 2024 bestätigt, dass die Sprachkenntnisse von Migrant*innen in Deutschland im internationalen Vergleich besonders stark gestiegen sind. Dieses Ergebnis ist maßgeblich auf das Integrationskurssystem zurückzuführen. Gleichzeitig gehören Integrationskurse mit durchschnittlichen Kosten von etwa 3.000 bis 4.000 Euro pro Teilnehmer*in zu den kosteneffizientesten integrationspolitischen Maßnahmen, da sie langfristig den Zugang zum Arbeitsmarkt beschleunigen, zur erhöhten Selbstständigkeit der Betroffenen führen und Ausgaben für Sozialleistungen reduzieren helfen können. Der Weg vom Integrationskurs in den Berufssprachkurs ist für lerngewohnte Teilnehmende der beste Weg, um berufliche Sprachkenntnisse effizient zu erlangen und so auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich werden zu können. Dieser Weg muss deshalb weiterhin möglich sein.

Sprache ist jedoch nicht nur Voraussetzung für Erwerbstätigkeit, sondern für gesellschaftliche Teilhabe in jeder Dimension: die selbstständige Wahrnehmung von Behördengängen, die Kommunikation mit Schulen und Kitas, das Verstehen von Rechten und Pflichten, die Beteiligung am demokratischen und sozialen Leben. Der Orientierungskurs ist dabei ein weiterer wichtiger und ergänzender Baustein, zu dem es weiterhin Zugang geben sollte, um die Integration durch Wissenserwerb in den Bereichen Demokratie und Gesellschaft zu fördern. Wer keine ausreichenden Sprachkenntnisse erwirbt, bleibt dauerhaft auf Vermittlung und Unterstützung angewiesen und damit strukturell abhängig. Besonders schwer wiegt dabei, dass Spracherwerb zeitkritisch ist: Untersuchungen des BAMF zeigen, dass eine frühzeitige Einbindung in das Integrationskurssystem den Fortschritt des Spracherwerbs entscheidend begünstigt. Wer in den ersten Monaten nach der Ankunft keinen Kurs absolviert, holt diesen Rückstand kaum auf. Der Schaden des Zulassungsstopps ist damit nicht verschiebbar, sondern dauerhaft.

Die finanzielle Begründung des Zulassungsstopps ist zudem nicht haltbar. Nach Auskunft des BAMF-Sprechers stehen im laufenden Haushaltsjahr rund eine Milliarde Euro für die Finanzierung der Integrationskurse zur Verfügung: Das entspricht im Wesentlichen der Summe des Vorjahres. Für 2026 wurden im Bundeshaushalt nach abschließender Bereinigung rund 1,06 Milliarden Euro eingeplant. Wenn die Mittel vorhanden sind, handelt es sich nicht um eine finanzielle Notwendigkeit, sondern um eine politische Entscheidung. Diese sollte als solche benannt und verantwortet werden.

Bereits jetzt werden die Auswirkungen auf kommunaler Ebene sichtbar. In Berlin rechnen Verwaltung und Kursträger mit einem erheblichen Rückgang von Kursplätzen. Für einzelne Sprachkursträger entsteht dadurch ein wirtschaftliches Risiko, wodurch gewachsene Bildungsstrukturen und qualifizierte Lehrkräfte verloren gehen könnten. Fast 45 Prozent aller Integrationskurse werden bundesweit von Volkshochschulen durchgeführt; ein struktureller Kahlschlag in diesem Bereich wäre nicht reparierbar. Gleichzeitig verschiebt die Entscheidung Probleme auf die kommunale Ebene: Jobcenter, Sozialämter und Ausländerbehörden müssen künftig verstärkt Verpflichtungen aussprechen, um den Zugang zu Kursen zu ermöglichen. Dadurch entsteht zusätzlicher Verwaltungs- und Kostenaufwand in bereits stark belasteten kommunalen Behörden.

Kommunale Alternativen, gerade angesichts der prekären Finanzlage vieler Kommunen und auch der Berliner Bezirke, können diese Lücke nicht schließen. Angebote etwa an Volkshochschulen oder lokale Programme sind wichtige Ergänzungen, ersetzen jedoch keine Integrationskurse mit ihrem bundesweit standardisierten Curriculum und der anerkannten Abschlussprüfung nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen. Ein systematischer Spracherwerb bis zum Integrationsniveau B1 lässt sich auf diesem Weg nur eingeschränkt erreichen.

Auch rechtlich ist die Praxis nicht haltbar. Der Gesetzgeber hat § 44 Abs. 4 AufenthG im Jahr 2022 bewusst als Ermessensregelung ausgestaltet, um integrationsfördernde Einzelfallentscheidungen zu ermöglichen. Dabei war das erklärte Ziel, allen nach Deutschland kommenden Menschen frühzeitig gesellschaftliche Teilhabe und Spracherwerb zu ermöglichen. Eine pauschale Ablehnung sämtlicher Zulassungsanträge unterläuft die gesetzlich vorgesehene Einzelfallprüfung und widerspricht dem Sinn und Zweck der Norm, die weiterhin in Kraft ist. Darüber hinaus dürfte die Maßnahme das Diskriminierungsverbot für Unionsbürger*innen aus Art. 18 AEUV sowie das allgemeine Gleichbehandlungsgebot berühren.

Besonders besorgniserregend ist die angekündigte Tendenz, Integrationskurse künftig an eine „positive Bleibeperspektive” zu knüpfen. Sprache brauchen Menschen unabhängig davon, wie lang sie in Deutschland bleiben. Die wahre Belastung für kommunale Daseinsvorsorge entsteht morgen dort, wo heute Sprachförderung ausbleibt. Das Konzept der „Bleibeperspektive” als Zugangsvoraussetzung für Sprachförderung ist integrationspolitisch widersprüchlich: Gerade weil Sprache die Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und eigenständige Lebensführung ist, muss der Zugang zu ihr möglichst früh und niedrigschwellig gewährleistet sein.

Sprachförderung ist keine Sozialleistung, sondern eine Investition in gesellschaftliche Teilhabe und wirtschaftliche Integration. Sie ist zugleich eine Grundvoraussetzung für ein gelingendes Zusammenleben in einer demokratischen Gesellschaft. Ohne ausreichende Sprachkenntnisse wird der Zugang zum Arbeitsmarkt erschwert, Integrationsprozesse verzögern sich und gesellschaftliche Kosten steigen. Die Entscheidung, diesen Zugang zu verweigern, ist nicht nur integrationspolitisch kurzsichtig, sondern nachhaltig schädlich: Sie zerstört in Monaten, was in Jahren aufgebaut wurde – auch in Bezug auf die Spezialkurse im Integrationskurssystem, wie z.B. Alphabetisierungskurse, Kurse nur für Frauen, Kurse für Jugendliche, die dem Umstand Rechnung tragen, dass verschiedene Menschen verschiedene Kursformate brauchen. Diese Kursvielfalt kann von anders finanzierten Sprachkursformaten nicht abgebildet werden. Besonders die Menschen, die solche speziellen Kursformate brauchen, leiden also besonders unter dieser Kürzung.

Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, die Entscheidung zum Zulassungsstopp erneut zu überprüfen und den Zugang zu Integrationskursen im Rahmen des § 44 Abs. 4 AufenthG wieder zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen
Die bezirklichen Partizipations- und Integrationsbeauftragten Berlins

Sahra Nell und Johanna Kösters
Sprecherinnen der Landesarbeitsgemeinschaft der bezirklichen Partizipations- und Integrationsbeauftragten Berlin

  • Stellungnahme LAG der Bezirksbeauftragten für Partizipation und Integration: Kürzung Integrationskurse

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IKW 2026

Zusammen stärker: Mitmachen bei den Interkulturellen Wochen 2026

Pressemitteilung Nr. 2562 vom 13.04.2026

„Für Demokratie und Vielfalt – jetzt erst recht!” – unter diesem Motto stehen die Interkulturellen Wochen (IKW) 2026 im Bezirk Reinickendorf. Seit über 50 Jahren engagieren sich die Organisatoren bundesweit gegen Ausgrenzung, Rassismus und Intoleranz. Die Interkulturellen Wochen finden dieses Jahr vom 19.9.-4.10.2026 statt – gleichzeitig mit der Berliner Wahl, einem bedeutsamen Ereignis für unsere Demokratie. Das Bezirksamt, die Beauftragte für Partizipation und Integration und die bezirkliche „Partnerschaft für Demokratie” laden ein, gemeinsam Haltung zu zeigen und Kraft zu tanken.

Bezirksbürgermeisterin Emine Demirbüken-Wegner (CDU): „Die Interkulturelle Wochen sind mehr als ein Fest der Vielfalt – sie sind ein Bekenntnis zur wehrhaften Demokratie. Sie geben uns Raum, uns gegen spaltende Tendenzen zu positionieren und zu zeigen: Wir lassen unsere offene Gesellschaft nicht angreifen. Durch Begegnung, Dialog und gegenseitiges Verständnis bauen wir Resilienz auf – gegen Hass, gegen Vorurteile, gegen alle Formen der Ausgrenzung. Die Interkulturellen Wochen zeigen die Stärke Reinickendorfs: eine vielfältige, offene Gesellschaft, in der Menschen unterschiedlicher Herkunft und Überzeugung zusammenleben und sich gegenseitig bereichern.“

Reinickendorfer Initiativen, Vereine, Träger, Organisationen, migrantische Communities, Schulen, Einrichtungen u.a. sind herzlich eingeladen, sich an den IKW 2026 zu beteiligen und aktiv einzubringen. Ob Workshop, Diskussion, Kunstprojekt oder Begegnungsformat – alle Ideen sind willkommen, die das solidarische Miteinander im Bezirk stärken. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt!

Anmeldungen für das Programm sind bis zum 31.5.2026 möglich.

Anmeldeformular unter folgendem Link:
https://cryptpad.fr/form/#/2/form/view/esglqd+7uuvXSD2oNh0vPTJS9krFV4d8mFiWzGGsGRU/

Kontakte für Fragen und Anregungen:

Büro für Partizipation und Integration des Bezirksamts Reinickendorf
integrationsbuero@reinickendorf.berlin.de
(030) 90294 2073

Partnerschaft für Demokratie Berlin-Reinickendorf / Albatros gGmbH
t.engler@albatrosggmbh.de
(0157) 83 05 32 07

Danksagung an Selbstorganisationen im Rahmen der internationalen Wochen gegen Rassismus aus der Landesarbeitsgemeinschaft der bezirklichen Beauftragten für Partizipation und Integration

Sehr geehrte Vertreter*innen der Selbstorganisationen,

Berlin ist eine Stadt der Vielfalt. Diese Vielfalt ist kein abstrakter Wert, sondern gelebte Realität – getragen und gestaltet auch durch die Arbeit migrantisierter Menschen und ihrer Selbstorganisationen. Seit vielen Jahren leisten Sie einen unverzichtbaren Beitrag für demokratische Teilhabe, soziale Gerechtigkeit und den Zusammenhalt unserer Stadtgesellschaft.

Ihr Engagement richtet sich nicht nur gegen individuelle Formen von Rassismus, sondern auch gegen strukturelle Benachteiligung und Ausgrenzung. Sie machen Diskriminierung sichtbar, setzen wichtige Impulse für politische Veränderungen und schaffen Räume, in denen Menschen sich organisieren, gegenseitig stärken und ihre Rechte einfordern können. Gerade in einer Zeit, in der rassistische, rechtsextreme und antidemokratische Positionen wieder lauter werden, ist Ihre Arbeit von besonderer gesellschaftlicher und politischer Bedeutung. Sie stehen für Solidarität, für eine demokratische Kultur der Vielfalt und für das Recht aller Menschen, gleichberechtigt an unserer Gesellschaft teilzuhaben.

Selbstorganisationen sind unverzichtbare Teile der Stadtgesellschaft und wichtige Stimmen in politischen und gesellschaftlichen Debatten. Sie erinnern uns daran, dass der Einsatz für die Gleichwertigkeit aller Menschen eine gemeinsame Verantwortung ist – in Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft. Als Berliner Partizipations- und Integrationsbeauftragte danken wir Ihnen für Ihren unermüdlichen Einsatz, Ihre klare Haltung und Ihr kontinuierliches Engagement für eine offene, gerechte und diskriminierungsfreie Stadt.

Mit großer Wertschätzung
Die bezirklichen Partizipations- und Integrationsbeauftragten Berlins

Sahra Nell und Johanna Kösters
Sprecherinnen der Landesarbeitsgemeinschaft der bezirklichen Partizipations- und Integrationsbeauftragten Berlin

  • Dank an Selbstorganisationen aus der LAG der Bezirksbeauftragten für Partizipation und Integration

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Förderaufruf für MSO in Reinickendorf Integrationsfonds 2026

  • Ideenaufruf MSO Projekte Reinickendorf

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