Die Straßenreinigungspflicht ist in Berlin klar geregelt, die Grundlage für die Durchführung der ordnungsmäßigen Straßenreinigung in Berlin sind das Berliner Straßenreinigungsgesetz und die Verordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung in verschiedene Reinigungsklassen.
Straßenreinigungsverzeichnisse A und B:
Die Berliner Stadtreinigung (BSR) ist für die Reinigung dieser Straßen verantwortlich.
Straßenreinigungsverzeichnis C:
Für die Reinigung dieser Straßen sind die Anlieger zuständig. Diese sind verpflichtet, die Straßenflächen vor ihren Grundstücken bis zur Straßenmitte ordnungsgemäß zu säubern. Da die Anlieger vor Ort sind, können sie Verschmutzungen und Gefahren zeitnah beseitigen, dafür brauchen diese keine Straßenreinigungsgebühren entrichten.
Mit einem Straßennetz von rund 5.350 Kilometern in Berlin ist eine vollständige Übertragung der Straßenreinigung auf die Berliner Stadtreinigung nicht realisierbar. Eine solche Maßnahme würde erhebliche zusätzliche Kosten sowie einen unverhältnismäßig hohen logistischen, personellen und technischen Aufwand erfordern.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.