Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung (KBV)

Sorgerecht und Vaterschaftsanerkennung Format-Opener

Was bietet die Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung (KBV)?

  • Beurkundungen
    • Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt eines Kindes
    • Beurkundung der Unterhaltsverpflichtung gegenüber des Kindes
    • Beurkundung des gemeinsamen Sorgerechts unverheirateter Eltern
    • Unterhaltsurkunden unter anderem auf Anforderung von Rechtsanwälten
  • Beratung
    • Beratung und Unterstützung junger Volljähriger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres in Unterhaltsangelegenheiten
    • Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Betreuungsunterhalt für allein betreuende Elternteile (§ 1615 l BGB)
  • Beistand
    • Beistand zur Feststellung einer Vaterschaft
    • Beistand beim Geltend machen von Unterhaltsansprüchen für Minderjährige
  • Amtshilfe
    • Amtshilfe für ausländische Behörden zugunsten von Kindern, deren Väter in Reinickendorf leben
    • Allgemeine Amtshilfe u.a. Beurkundungsersuchen anderer Jugendämter bei auswärtigem Wohnsitz des Kindes
    • Falls das Kind an einem anderen Ort geboren wurde, holt das Wohnort-Jugendamt die Daten über Amtshilfe direkt beim Geburtsort-Jugendamt ein.
  • Auskünfte aus Sorgeregister
    • Die Auskunft aus dem Sorgeregister (ehemals Negativbescheinigung genannt) dient alleinsorgeberechtigten, nicht verheirateten Müttern als offizieller Nachweis gegenüber Behörden, Ärzten oder Kitas. Sie wird kostenfrei vom Jugendamt ausgestellt.
  • Führen des Sorgeregisters
    • Das Sorgeregister ist ein offizielles Verzeichnis, das von jedem deutschen Jugendamt geführt wird. Es dokumentiert, wem die elterliche Sorge für ein Kind zusteht.
  • Vormundschaft und Pflegschaftsangelegenheiten

    Eine Vormundschaft durch das Jugendamt (Amtsvormundschaft) greift, wenn die elterliche Sorge für ein minderjähriges Kind ruht, entzogen wurde oder die Eltern verstorben sind. Das Jugendamt wird vom Familiengericht als gesetzlicher Vertreter eingesetzt, um die Interessen des Kindes in allen Lebens- und Rechtsbereichen zu wahren.

    Auch andere Personen können ehrenamtlicher Vormund werden. Melden Sie sich bei Interesse unter: BA.RDF121505@reinickendorf.berlin.de

    Eine Pflegschaft beim Jugendamt ist eine gesetzliche Maßnahme, bei der das Familiengericht das Jugendamt (als Amtspfleger) mit der rechtlichen Vertretung für bestimmte Teilbereiche der elterlichen Sorge betraut. Dies greift, wenn Eltern vorübergehend oder dauerhaft verhindert sind oder ihnen das Sorgerecht in Teilbereichen entzogen wurde.

    Während eine Vormundschaft also die vollständige elterliche Sorge und gesetzliche Vertretung umfasst, ist die Pflegschaft auf bestimmte Aufgabenbereiche beschränkt (z. B. Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge).

Termine vereinbaren

  • Beurkundung vor der Geburt eines Kindes
    • Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt
    • Beurkundung des gemeinsames Sorgerechts für unverheiratete Eltern

    Telefonnummern zur Terminvereinbarung:
    (030) 90294 -6249
    (030) 90294 -6250

    E-Mail: KBV@reinickendorf.berlin.de

    Wichtige Hinweise:

    Melden Sie sich bitte rechtzeitig, mindestens zwei Monate vor der Geburt des Kindes, um einen Termin zu vereinbaren!

    Bitte beachten Sie außerdem, dass mindestens ein Elternteil in Reinickendorf gemeldet sein muss.

  • Beurkundung nach Geburt eines Kindes
    • Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt
    • Unterhaltsverpflichtung
    • gemeinsamen Sorgerechts für unverheiratete Eltern

    Telefonnummern zur Terminvereinbarung:
    (030) 90294 -6285
    (030) 90294 -6270

    Bitte senden Sie für die Terminvereinbarung die unten angegebenen Unterlagen per E-Mail an den Bereich “Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung” des Jugendamtes. Anschließend werden Sie telefonisch für die Terminvereinbarung kontaktiert.

    E-Mail: KBV@reinickendorf.berlin.de

    Bei Kontaktaufnahme per E-Mail hinterlassen Sie bitte eine Rückrufnummer.

    Wichtiger Hinweis: Die Zuständigkeiten für Beistandschaften und Beurkundungen nach der Geburt richten sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes.

  • Termin für Beistandschaft vereinbaren
    • zur Feststellung der Vaterschaft
    • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für Minderjährige
    • Beratung und Unterstützung junger Volljähriger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres in Unterhaltsangelegenheite
    • Beurkundung der Unterhaltsverpflichtung
    • Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Betreuungsunterhalt für allein betreuende Elternteile (§ 1615 l BGB)
    • Unterhaltsurkunden u.a. auf Anforderung von Rechtsanwälten

    Telefonnummern zur Terminvereinbarung:
    (030) 90294 -6285
    (030) 90294 -6270

    E-Mail: Beistandschaften@reinickendorf.berlin.de

  • Amtshilfe und Auskünfte aus dem Sorgeregister (ehemals Negativbescheinigungen)
    • Falls das Kind an einem anderen Ort geboren wurde, holt das Wohnort-Jugendamt die Daten über Amtshilfe direkt beim Geburtsort-Jugendamt ein.
    • Die Auskunft aus dem Sorgeregister (ehemals Negativbescheinigung genannt) dient alleinsorgeberechtigten, nicht verheirateten Müttern als offizieller Nachweis gegenüber Behörden, Ärzten oder Kitas. Sie wird kostenfrei vom Jugendamt ausgestellt.

    Bitte rufen Sie an:
    Tel.: (030) 90294 6249
    Tel.: (030) 90294 6250

    oder schreiben eine E-Mail: KBV@reinickendorf.berlin.de

    Bei Kontaktaufnahme per E-Mail hinterlassen Sie bitte eine Rückrufnummer.

  • Unsere Besuchszeiten offene Sprechstunde
    offene Sprechstunden immer:
    • Dienstag von 9 bis 12 Uhr
    • Donnerstag von 16 bis 18 Uhr

    Telefonisch erreichen Sie uns auch außerhalb der Sprechzeiten unter:
    (030) 90294 6249
    (030) 90294 6250

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

  • Unterlagen für Beurkundungen vor der Geburt Ihres Kindes
    • Kopie der Ausweisdokumente der Eltern
      (Personalausweis Vorder- und Rückseite oder Pass mit Meldebescheinigung)
    • Geburtsurkunde des Kindesvaters (wenn vorhanden)
    • Angaben über den aktuellen Familienstand der Mutter
    • Mutterpassseite mit errechneten Entbindungstermin
    • Telefonnummer zur Kontaktaufnahme oder Rücksprachen

    Bitte senden Sie die Unterlagen an:
    KBV@reinickendorf.berlin.de
    oder per Post an:
    Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
    Abt. Jugend und Familie
    KBV
    Eichborndamm 215
    13437 Berlin

  • Unterlagen für Beurkundungen nach der Geburt Ihres Kindes
    • Kopie Ausweisdokumente der Eltern
      (Personalausweis Vorder- und Rückseite oder Pass mit Meldebescheinigung)
    • Geburtsurkunde des Kindesvaters (wenn vorhanden)
    • Angaben über den aktuellen Familienstand der Mutter
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Telefonnummer zur Kontaktaufnahme oder Rücksprachen

    Bitte senden Sie die Unterlagen an: Beistandschaften@reinickendorf.berlin.de
    oder per Post an:
    Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
    Abt. Jugend und Familie
    KBV
    Eichborndamm 215
    13437 Berlin

  • Unterlagen für Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht
    • Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Pass mit Meldebescheinigung
    • Geburtsurkunde des Kindes

    Bitte senden Sie Ihre Anfrage mit den Unterlagen per E-Mail an:
    KBV@reinickendorf.berlin.de
    oder per Post an:
    Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
    Abt. Jugend und Familie
    KBV
    Eichborndamm 215
    13437 Berlin

    Anschließend erhalten Sie die Bescheinigung per Post.

Erklärvideo zum Thema Vormundschaften

Alle Fragen zum Thema Vormundschaft werden in diesem Erklärvideo anhand von Erics Geschichte beantwortet. Es wird ein Überblick gegeben, um das komplexe Thema der Vormundschaft zu verstehen.

Formate: video/youtube

Alle Fragen zum Thema Vormundschaft werden in diesem Erklärvideo anhand von Erics Geschichte beantwortet. Es wird ein Überblick gegeben, um das komplexe Thema der Vormundschaft zu verstehen.

Kontakt

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Jugendamt
Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung

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