Hinweise zur Übersendung elektronischer Dokumente mit qualifizierter Signatur

Symbol zum Versenden von E-Mails

Für die Übermittlung elektronischer Dokumente, auch wenn sie mit einer qualifizierten Signatur versehen sind, wird die elektronische Zugangseröffnung des jeweiligen Fachbereiches des Bezirksamts Reinickendorf gemäß § 3a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nur für folgende E-Mail-Adresse erklärt:

Zentrale E-Mailadresse

Abteilung Finanzen, Personal und Bürgerdienste

Abteilung Bildung, Sport, Kultur und Facility Management

Abteilung Ordnung, Umwelt und Verkehr

Abteilung Stadtentwicklung

Abteilung Soziales und Gesundheit

Abteilung Jugend und Familie

Bezirksverordnetenversammlung

Eine wirksame Übermittlung verschlüsselter Dateien ist gegenwärtig ausgeschlossen.

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin