Hinweise zur Übersendung elektronischer Dokumente mit qualifizierter Signatur

Symbol zum Versenden von E-Mails

Für die Übermittlung elektronischer Dokumente, auch wenn sie mit einer qualifizierten Signatur versehen sind, wird die elektronische Zugangseröffnung des jeweiligen Fachbereiches des Bezirksamts Reinickendorf gemäß § 3a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nur für folgende E-Mail-Adresse erklärt:

Zentrale E-Mailadresse

Abteilung Finanzen, Personal und Kultur

Abteilung Schule, Sport und Facility Management

Abteilung Ordnungsangelegenheiten

Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr

Abteilung Jugend, Familie und Gesundheit

Bezirksverordnetenversammlung

Eine wirksame Übermittlung verschlüsselter Dateien ist gegenwärtig ausgeschlossen.